Erläuterungen zur Kategorisierung der Windkarte

Die uns derzeit bekannten Windenergie-Projekte in den Landkreisen Starnberg, Fürstenfeldbruck und Landsberg am Lech haben wir in fünf Kategorien unterteilt. Um die Karte übersichtlich zu halten, wurden auch Projekte, bei denen  Vorbescheidsanträge gestellt bzw. schon beschieden wurden, ebenfalls der Kategorie „Projektentwicklung“ zugeordnet. Erst mit Einreichen des Hauptantrags bei der zuständigen Genehmigungsbehörde werden die Projekte der Kategorie „in Genehmigung“ zugeordnet.

Status  Erläuterung 
Projektentwicklung  Alle notwendigen Schritte vor der Einreichung der Genehmigung, z. B. Artenschutzrechtliche Gutachten, Voranfragen, Bauanfragen für Netzverknüpfungspunkte, Vorbescheide, aber auch Informationsveranstaltungen, öffentliche Berichterstattung o. Ä.
im Genehmigungsverfahren (Hauptantrag)  Genehmigungsverfahren beim zuständigen Landratsamt 
genehmigt  Abgeschlossenes und positiv beschiedenes Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie Bau- und Inbetriebnahmephase 
in Betrieb  Kommerzieller Betrieb der Anlage 
Planung gestoppt  Während einer Voranfrage bzw. eines laufenden Genehmigungsverfahrens wurden die Planungen gestoppt, z. B. durch zu erwartende Restriktionen, die einen wirtschaftlichen Betrieb nicht ermöglicht hätten 

 

 

 

Wie verändert Windkraft unsere Heimat?

Die Windenergie kann unsere Heimat auf vielfältige Weise verändern – landschaftlich, ökologisch, sozial und wirtschaftlich. Sie steht als Symbol für den Übergang zu erneuerbaren Energien und den Klimaschutz, bringt jedoch auch Herausforderungen für unserer Region mit sich.

Landschaftliche Veränderungen
Windkraftanlagen sind weithin sichtbare Bauwerke, die das Landschaftsbild wandeln. Die rund 160 Meter hohen Türme und langen Rotoren verändern das traditionelle Erscheinungsbild von Dörfern, Wiesen oder Wäldern und des Voralpenlandes. Für einige bedeuten sie den Fortschritt und den Wandel zu einer nachhaltigen Zukunft, für andere sind sie eine Störung der gewohnten Kulturlandschaft. Auch Infrastrukturmaßnahmen wie der Bau von Zufahrtsstraßen oder Stromtrassen hinterlassen temporär Spuren in der Natur. Obwohl die Planung darauf abzielt, Eingriffe möglichst gering zu halten, bleibt der Verlust von naturnahen Flächen eine Herausforderung.

Soziale Auswirkungen
Die Einführung von Windkraft hat häufig auch soziale Dimensionen. Sie kann die Bevölkerung spalten, wenn unterschiedliche Meinungen zu Landschaftsveränderung oder der Beteiligung an Entscheidungsprozessen aufeinandertreffen. Bürgerproteste und -entscheide verdeutlichen diese Spannungen. Entscheidend ist, die Menschen frühzeitig einzubinden.
Auf der anderen Seite bietet die Windenergie Möglichkeiten zur Stärkung von Gemeinschaften. Über die finanzielle Beteiligung von Kommunen oder Bürgern – etwa durch Pachtzahlungen, Beteiligung der Kommunen oder über Bürgerenergiegenossenschaften – können Windparks zur Unterstützung von Projekten in Infrastruktur, Bildung oder Kultur beitragen. Dies schafft in vielen Regionen eine langfristige Perspektive und neue Einnahmequellen.

In Fuchstal zum Beispiel, das bundesweit als Vorzeigeprojekt für kommunal getriebene Energiewende gilt, wurde der Energiewende und der wirtschaftlichen Beteiligung von Gemeinde und Bürger*innen hohe Priorität eingeräumt. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Wirtschaftliche Impulse
Die Windenergie bringt wirtschaftliche Vorteile, vor allem in ländlichen Regionen. Kommunen profitieren von Pacht- und Gewerbesteuereinnahmen, während lokale Unternehmen von Bau- und Wartungsaufträgen profitieren. Arbeitsplätze können entlang der Wertschöpfungskette entstehen, von der Planung und Montage bis zur Wartung der Anlagen.
Gleichzeitig wird über potentiell negative Auswirkungen auf Immobilienwerte diskutiert. Bei den Projekten in der Metropolregion München mit hohem Siedlungsdruck in den Kommunen ist dieser Faktor nicht zu erkennen.

Ökologische Konsequenzen
Die Windkraft trägt maßgeblich zur Reduktion von CO₂-Emissionen und zur Bekämpfung des Klimawandels bei, indem sie fossile Energiequellen ersetzt. Doch der Ausbau hat auch ökologische Nebenwirkungen: Der Bau von Windrädern verändert Lebensräume und insbesondere Vögel und Fledermäuse können durch die Rotoren beeinträchtigt werden. Um dies zu minimieren, werden umfassende Umweltprüfungen für die bestmögliche Standortwahl und technische Schutzmaßnahmen wie bspw. Abschaltungen zu Flugzeiten umgesetzt. Kompensationsmaßnahmen wie Aufforstung oder die Schaffung neuer Biotope sollen – wie bei jedem größeren Bauprojekt – den Eingriff in die Natur ausgleichen.

Wie können wir von der Windkraft profitieren?

Gemeinden

Die Gemeinden können über verschiedene Wege finanziell von Windrädern profitieren:

  • über den §6 des EEG 2023 ( 6 EEG 2023 – Einzelnorm). Dieser besagt, dass die Gemeinden in einem Umkreis von 2,5 Kilometern um das Windrad anteilig 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde (kWh) erhalten dürfen. Bei einer durchschnittlichen Strommenge von z. B. 14 Megawattstunden (MWh) im Jahr, die eine moderne Windenergieanlage produziert, sind das 28.000 Euro pro Jahr. Dieser Betrag ist von der Kreisumlage befreit und steht der Gemeinde frei zur Verfügung. Sie kann dieses Geld also sowohl für die Finanzierung eines Feuerwehrautos verwenden als auch für das Gehalt von Erzieherinnen im Kindergarten.
  • über die Gewerbesteuer (Steuern und Finanzen | Energie-Atlas Bayern). Hier ist über eine Zerlegung der Gewerbesteuer seit 2021 vor allem die installierte Leistung ausschlaggebend und nicht mehr nur der Sitz des gewerbesteuerpflichtigen Unternehmens.
  • über Pachtzahlungen: Gehört der Gemeinde der Grund, auf dem die Windräder stehen, vereinbart sie Pachtzahlungen mit der Betreibergesellschaft. Gibt es viele Flächeneigentümer in einem möglichen Standortgebiet, wird oft ein Flächenpooling vereinbart. So kommt die Pachtzahlung nicht nur einem einzelnen, sondern allen Eigentümern zugute.
  • über eine direkte Beteiligung der Gemeinde an der Betreibergesellschaft. Dann erhält die Gemeinde Rendite wie alle anderen Investoren.
  • über die regionale Wertschöpfung, etwa durch die Beauftragung von Unternehmen vor Ort bei Bau und Betrieb oder auch durch die Stärkung der Kaufkraft der Bevölkerung, wenn sich diese etwa direkt beteiligt.

 

Bürgerbeteiligung

Auch für Bürgerinnen und Bürger gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, wie sie direkt von Windenergieanlagen vor Ort profitieren können.

Oft hängt dies von der Rechtsform der beteiligten Unternehmen ab. Eine Rechtsform, die verschiedene Möglichkeiten der Beteiligung bietet, ist die Kommanditgesellschaft (kurz KG). Hier können sich mehrere natürliche oder juristische Personen beteiligen, zum Beispiel eine oder mehrere Gemeinden, Stadtwerke, projektierende Unternehmen und auch viele private Kommanditisten.
Auch eine Bürgerenergiegenossenschaft kann Kommanditistin werden und dadurch ihre Mitglieder beteiligen. Das kann wiederum über Eigenkapital der Genossenschaft oder über Nachrangdarlehen der Mitglieder dargestellt werden.

Eine Bürgerenergiegenossenschaft kann aber auch als Betreibergesellschaft auftreten. Auch dann werden in der Regel die Mitglieder über Nachrangdarlehen ein Projekt mitfinanzieren.

Wo liegen die Unterschiede?
Als Kommanditist ist man Miteigentümer an einem Unternehmen und profitiert, solange die Anlage arbeitet, vom Stromverkauf. Da der Verwaltungsaufwand recht hoch ist, liegen die Mindestbeträge meist bei 5.000 bis 10.000 Euro.

Als Geber von Nachrangdarlehen gibt man ein Darlehen, das über die Laufzeit zurückgezahlt wird. Meistens ist dabei die Laufzeit des Darlehens genauso lang wie die geplante Laufzeit des Projektes. Ein Ziel vieler Bürgerenergiegenossenschaften ist es, möglichst vielen Menschen die finanzielle Beteiligung an der Energiewende zu ermöglichen. Deswegen liegen die Mitgliedsbeiträge oft zwischen 100 Euro und 1.000 Euro. Auch die Nachrangdarlehen sind oft niedrigschwellig strukturiert und fangen schon bei 1.000 Euro an.

Wie werden die Standorte ausgewählt?

Die Wahl von Standorten für Windkraft kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Grundsätzlich kann die Kommune über einen Flächennutzungsplan bzw. einen Bebauungsplan die Ausweisung von Flächen für die Nutzung von Windkraft festlegen.

Regionaler Planungsverband (RPV) wählt mögliche Flächen aus
In der Regel werden Flächen für Windkraft auf regionaler Ebene geplant. In unserer Region liegt der Planungsauftrag beim Regionalen Planungsverband (RPV 14). Der Planungsprozess ist öffentlich und wird voraussichtlich im Jahr 2026 abgeschlossen sein. Dabei sollen bis zu 1,8 % der Landesfläche für Windkraft zur Verfügung stehen. Auch in unserer Region werden Vorrangflächen für Windkraft ausgewiesen, sodass dieses Flächenziel erreicht wird. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass dort auch Windkraftanlagen entstehen. Außerdem ist es auch außerhalb von Vorrangflächen möglich, Windkraftflächen über die kommunale Planung auszuweisen.
Die Unterlagen zur Regionalplanung sind hier einsehbar.

Abwägung unterschiedlicher Belange
Auswahl und Zuschnitt von Vorranggebieten Windenergie durch den RPV erfolgen in einem Abwägungsprozess. Hierbei werden die öffentlichen und privaten Belange abgewogen. Ergebnis ist das Steuerungskonzept Windenergie.

Wichtige Abwägungskriterien sind hier zum Beispiel:

  • Möglichst behutsame Weiterentwicklung des Landschaftsbildes und die Verhinderung eines unkoordinierten, die Landschaft zersiedelnden Ausbaus der Windenergie.
  • Vermeidung der Umzingelung von Siedlungen mit Windenergieflächen und Rücksicht auf Blickbeziehungen aus den Siedlungsflächen in die Landschaft.
  • Berücksichtigung örtlicher Planungen und Interessen im regionalen Steuerungskonzept Windenergienutzung.
  • Möglichst ressourcenschonender Ausbau der Windenergienutzung unter Berücksichtigung des Arten- und Trinkwasserschutzes, u. a. durch Definition von Dichtezentren für kollisionsgefährdete Tierarten
  • Schutz des Waldes und des Wildes sowie der Berücksichtigung der Interessen der Land- und Forstwirtschaft und der Jagd
  • Zügiger und kostengünstiger Ausbau der Windenergiegewinnung

Flächen der Bayerischen Staatsforsten
Darüber hinaus stellen die Bayerischen Staatsforsten Flächen für die Windenergiegewinnung zur Verfügung. Hierbei wird eine Ausschreibung für die jeweiligen Staatswaldflächen durchgeführt, um geeignete Projektentwickler auszuwählen. Diese Verfahren bewerten unter anderem Bürgerbeteiligung, ökologische Nachhaltigkeit und die Kompetenz der Anbieter, um Projekte zügig und waldschonend umzusetzen. U. a. in Kottgeisering/Moorenweis und Denklingen wurden bereits Ausschreibungen durchgeführt und bezuschlagt.
Weitere Informationen zu den Bayerischen Staatsforsten finden Sie hier.

 

Warum brauchen wir Windkraft in der Region?

Bislang gibt es in den Landkreisen Starnberg, Fürstenfeldbruck und Landsberg am Lech 15 Windkraftanlagen an den Standorten Mammendorf, Berg und Fuchstal/Denklingen. Mit dem 2023 in Kraft getretenen Wind-an-Land-Gesetz und der Lockerung der bayerischen 10H-Regelung hat die Zahl der Genehmigungen auch in Bayern wieder zugenommen.

Die 10H-Regelung regelt den Mindestabstand von Windenergieanlagen zu Siedlungen. Der Abstand berechnet sich aus der 10-fachen Höhe der Windenergieanlage (Gesamthöhe). Im November 2022 wurde die 10H-Regel gelockert. Seitdem wird beispielsweise in Wäldern, nahe Gewerbegebieten, an Autobahnen, Bahntrassen und Wind-Vorranggebieten der Mindestabstand der Windräder zur Wohnbebauung auf 1000 Meter reduziert. In Wind-Vorranggebieten wird seit Mitte 2023 sogar weiter verringert auf rund 800 Meter gemäß der Vorgabe des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG).

Kontrovers diskutiert wird die Frage, wie viele Windkraftanlagen jeder Landkreis benötigt. Es gibt eine Vielzahl von Rechenmodellen und Gutachten mit stark variierenden Zahlen und Ergebnissen. Wichtig ist zu verstehen, dass die jeweils zugrundeliegenden Annahmen und Prämissen bei diesen Rechenmodellen eine starke Auswirkung auf das Ergebnis haben. Außerdem bestehen extreme Abhängigkeiten: Wieviel Strom (und damit wie viele Windenergieanlagen) im Landkreis benötigt werden, hängt beispielsweise ab von der Wärmebereitstellung, vom Individualverkehr, von der industriellen Struktur und Entwicklung. Darüber hinaus spielen die Nutzung von Wasserstoff und die angenommene Entwicklung der Energieeinsparung und des Strompreises eine wichtige Rolle. „Bierdeckelrechnungen“ werden der Komplexität in der Regel nicht gerecht.

Am Beispiel der im Landkreis Fürstenfeldbruck kursierenden Zahl von 77 Windrädern wird das Dilemma deutlich. Es wurden Annahmen getroffen wie eine Vollelektrifizierung von Mobilität und Heizwärme sowie das Ziel, den im Landkreis benötigten Strom vollständig selbst zu erzeugen. Dieses Szenario wird in einem europäischen Energiesystem so nicht eintreten. Andererseits ist zu bedenken, dass Strom, der nicht vor Ort produziert wird, an einem anderen Ort erzeugt und dann transportiert werden muss.

Das Ziel sollte also sein, soviel Energie wie möglich vor Ort bereitzustellen und gleichzeitig die Chancen des europäischen Verbundsystems hinsichtlich Verfügbarkeit, Versorgungssicherheit und Effizienz zu nutzen.

Warum Windenergie?

Die Europäische Union, die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern haben sich das Ziel gesetzt, klimaneutral zu werden. Das ursprüngliche bayerische Ziel, bereits 2040 klimaneutral zu sein, wurde Anfang 2025 verworfen. Nun will Bayern ebenso wie der Bund bis 2045 und damit 10 Jahre vor der EU klimaneutral sein.

Die Transformation verändert unsere Energieversorgung grundlegend und ohne erneuerbare Energien, allen voran Windkraft und Photovoltaik, sind die Klimaziele nicht zu erreichen. Energieinfrastruktur ist überregional vernetzt und kann deshalb nicht unabhängig von Deutschland und Europa gedacht werden.

Windkraft ein unverzichtbarer Bestandteil eines nachhaltigen und klimaneutralen Energiesystems. Der beschleunigte Ausbau der Windenergie ist elementar für einen ausgewogenen Mix der erneuerbaren Energieträger, insbesondere um einen bedeutenden Beitrag für die Stromerzeugung in den Wintermonaten zu leisten. Bis 2030 plant der Freistaat Bayern einen Zubau von 1.000 neuen Windenergieanlagen.

Weiterführende Informationen zur Energiewende auf Landesebene und der Rolle der Windkraft:

Bayernplan 2040 – Forschungsstelle für Energiewirtschaft für den Verband der Bayerischen Elektrizitätswirtschaft (VBEW) und den Verband der Bayerischen Wirtschaft (vbw)

Bayerische Bayerische Erneuerbare-Energien-Strategie im Rahmen des Energieplan Bayern 2040 des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Weitergehende Informationen zur Windenergie

Ausführliche Informationen zu den häufigsten Fragen zur Windenergie finden Sie z. B.  auf der „Wissensplattform Wind“ der Bayerischen Staatsregierung sowie auf der Seite „Fakten zur Windenergie“ unserer Partner-Energieagentur Ebersberg-München.

Hier finden Sie unter anderem Informationen zu den Themen:

  • Wirtschaftlichkeit
  • Artenschutz
  • Ökobilanz
  • Schall
  • Schattenwurf
  • Versorgungssicherheit
  • und vieles mehr.