Gut beraten, besser sanieren, für die Zukunft vorsorgen
Steigende Energiekosten, zunehmende Dürrephasen, starke Unwetter und immer häufigere Hitzeperioden … wir merken zunehmend, dass der Klimawandel uns alle betrifft. Viele Menschen möchten etwas tun, aktiv werden, Potenziale zum Energiesparen entdecken, für die Zukunft vorsorgen. Die gute Nachricht: Jede und Jeder von uns kann sofort, schon mit kleinen Veränderungen im Alltag einen Unterschied machen, zum Beispiel mit einfachen Tipps, die nicht nur Energie sparen, sondern auch den Geldbeutel schonen.
Weitergehende Sparpotenziale entdecken wir gemeinsam schnell und unkompliziert bei einer kostenfreien Energieberatung. Und wenn es an die größeren Themen, zum Beispiel Sanierung, Heizungstausch oder erneuerbare Energien geht, beantworten wir Ihre individuellen Fragen gerne im persönlichen Beratungsgespräch, bei Bedarf auch bei Ihnen zuhause.
FRAGEN?
… beantworten wir gerne telefonisch unter
08193. 312 39 11
Oder Sie schreiben uns eine E-Mail an
buero@klimahochdrei.bayern.
Kennen Sie schon unsere FAQ?
Hier finden Sie unsere Antworten zu den häufigsten Fragen.
Klimaschutz braucht unser aller Engagement. Sei es für das Energiesparen im Alltag, sei es für die Sanierung Ihrer Wohngebäude oder den Tausch Ihrer alten Heizung. Wir und unsere Partner beraten Sie gerne und suchen Lösungen für Ihre Fragen.
Josefine Anderer, Energiekoordination und Klimabildung KLIMA³
Energieberatung
Schnelle Tipps und ausführliche Beratungsgespräche – in Kooperation mit der Verbraucherzentrale
Energieberatung bei Ihnen zuhause
In einem zweiten Schritt beraten wir Sie in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale auch gerne in Ihrem Zuhause. Diese Vor-Ort-Beratung umfasst Analysen und gegebenenfalls Messungen am Gebäude. So erhalten Sie erste Anhaltspunkte auf Ihre Fragen, individuelle Tipps für die Sanierung und für den Einsatz erneuerbarer Energien. Den Großteil der Kosten für die Vor-Ort-Beratung fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Sie zahlen nur einen Eigenanteil von maximal 30 Euro*.
* Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind auch die Beratungsangebote vor Ort kostenfrei.
Ich möchte meine Heizung austauschen, was muss ich dabei beachten? Ist mein Privathaus für eine Wärmepumpe, eine Photovoltaik-Anlage oder Solarthermie geeignet? Welche Förderprogramme gibt es? Diese und viele andere Fragen beantwortet Ihnen unser unabhängiges Beratungsteam in Kooperation mit der Verbraucherzentrale in Beratungsgesprächen und Informationsveranstaltungen.
Die meisten Beratungen sind kostenfrei für alle Bürgerinnen und Bürger aus den Landkreisen Starnberg, Fürstenfeldbruck und Landsberg am Lech. Lediglich für Beratungen vor Ort fällt ein Eigenanteil an.
Kostenfreie Beratungen dank öffentlicher Fördermittel
Zur Klärung, welches Beratungsformat für Sie am besten passt: Rufen Sie uns gern an unter der Telefonnummer 08193 312 39-11.
Dort können wir Sie auch für eine kostenfreie Beratung (45 Minuten) an einem der Stützpunkte der Verbraucherzentrale in Germering, Gröbenzell, Türkenfeld, Starnberg, Herrsching, Kaufering oder Landsberg eintragen. Dasselbe ist auch möglich unter der Telefonnummer der Verbraucherzentrale 0800 – 809 802 400).
Sämtliche Beratungsangebote werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.
Förderprogramme
Energie sparend bauen und modernisieren? Dafür gibt es Zuschüsse!
Für viele Sanierungsmaßnahmen gibt es Förderprogramme oder vergünstigte Darlehen. Sie können zum Beispiel beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse beantragen für Einzelmaßnahmen an Ihrem Haus. Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt es inzwischen eine deutlich verbesserte Förderung für den Heizungstausch sowie vergünstigte Kredite für Wohn- und Nichtwohngebäude.
Eine Übersicht über die wichtigsten Förderprogramme der „Bundesförderung Effiziente Gebäude“ finden Sie hier:
Sie möchten einen Förderantrag für Ihre neue Wärmepumpe im Bestandshaus stellen? Dann finden Sie hier eine Ausfüllhilfe vom Bundesverband Wärmepumpe e.V. für die Antragsstellung beim Heizungstausch:
WICHTIG: Die Antragstellung muss in den meisten Fällen vor Erteilung eines Auftrags erfolgen, da sonst keine Zuschüsse gezahlt werden! Beim Heizungstausch gelten besondere Regelungen, hier ist eine Antragsstellung erst nach erfolgter Auftragserteilung möglich.