Pressemitteilung: Von Hauscheck über Sanierung bis zu Wasserstoff

KLIMA³ Klima- und Energieagentur lädt im Rahmen der Bayerischen Energietage zu drei Veranstaltungen ein

Vom 21. bis 29. September finden die 2. Bayerischen Energietage unter dem Motto „Energiewende. Hier. Jetzt.“ statt. KLIMA³ beteiligt sich mit drei Veranstaltungen an den Energietagen.

Den Auftakt macht der Check-dein-Haus-Informationsabend am 23. September 2024 um 19:30 Uhr in der Stadthalle Germering (Nachtasyl). Die Stadt bietet für ihre Bürgerinnen und Bürger in Zusammenarbeit mit der KLIMA³ Energieagentur und der Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern eine Haus-Check-Aktion mit kostenloser Energieberatung an. Bei einem Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater der Verbraucherzentrale erfahren die Eigentümerinnen und Eigentümer alles über die energetische Situation ihrer Immobilie und erhalten Handlungsempfehlungen. Am Infoabend wird das Prozedere erläutert, im Anschluss können sich Interessierte für den Haus-Check anmelden.

Wie eine Sanierung aussehen kann, können Hausbesitzerinnen und -besitzer bei der Sanierungsbesichtigung am 26. September 2024 um 17 Uhr in Windach erfahren. Neben einer Vollsanierungsbaustelle werden auch eine Grundwasserwärmepumpe sowie ein saniertes altes Gebäude mit Sole-Wasser-Wärmepumpe, Solarthermie und PV besucht. Außerdem gibt es Infos über Förderung, Beratungsangebote und Sanierungsstrategien. Um Anmeldung wird gebeten unter https://eveeno.com/bet-windach.

Wie Wasserstoff sinnvoll in der regionalen Wirtschaft eingesetzt werden, darum geht es beim Fachgespräch „Lokale Wasserstoffwirtschaft in der Region“ am 27. September 2024 ab 13:30 Uhr in Fürstenfeldbruck. Neben spannenden Vorträgen zu den aktuellen Entwicklungen im Bereich Wasserstoff diskutieren Experten auf dem Podium darüber, welchen Beitrag Wasserstoff zur Energiewende in der Region beitragen kann. Eine Anmeldung ist erforderlich: https://eveeno.com/237169775.

Presseinformation: Kostenloser Haus-Check in Germering – Auftakt am 23.9.2024

Haus und Heizung sanieren – gut beraten starten

Wer sein Eigenheim fit für die Zukunft machen möchte, hat oft viele Fragen: Wo anfangen? Was ist energetisch sinnvoll und was kosten die Maßnahmen? Eine Energieberatung hilft und bringt Klarheit. Die Stadt Germering bietet für ihre Bürgerinnen und Bürger nun in Zusammenarbeit mit der KLIMA³ Energieagentur und der Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern eine Haus-Check-Aktion mit kostenloser Energieberatung an.

Angesprochen sind alle privaten Haus- und Wohnungseigentümerinnen und-eigentümer im Stadtgebiet. Die Kampagne startet mit einem Vortrag am 23. September um 19:30 Uhr in der Stadthalle Germering (Nachtasyl). Im Anschluss können sich Interessierte für den Haus-Check anmelden.

Beim Vor-Ort-Termin erfahren die Eigentümerinnen und Eigentümer alles über die energetische Situation ihres Hauses oder ihrer Wohnung. Der Energieberater wirft einen Blick auf die Heizungsanlage sowie die Gebäudehülle des Wohnhauses. Der Haus-Check dauert rund ein bis zwei Stunden; im Anschluss erhalten die Besitzerinnen und Besitzer einen schriftlichen Kurzbericht mit den Ergebnissen und Handlungsempfehlungen.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Normalerweise fällt für die Beratung vor Ort ein Eigenanteil von 30 Euro an. Diesen übernimmt die Stadt Germering. „Wir möchten Hauseigentümer dabei unterstützen, sich neutral beraten zu lassen und ihr Gebäude für die Zukunft energetisch fit zu machen“, sagt Oberbürgermeister Andreas Haas zum Start der Kampagne.

Unabhängig von der Kampagne können sich Interessierte bei der Energieagentur über die verschiedenen Beratungsangebote der Verbraucherzentrale Energieberatung informieren: buero@klimahochdrei.bayern bzw. telefonisch unter 08193-31 23 911.

Drei Tipps für kühle Räume trotz Sommerhitze

Nach einem wechselhaften Frühling startet der Sommer jetzt endlich durch. Die Kehrseite der langen Sonnentage: heiße Innenräume. Die Verbraucherzentrale Bayern gibt Tipps für eine kurzfristige Kühlung.

Wenn sich Innenräume stark aufheizen, ist an Schlafen oder Arbeiten kaum zu denken. Tipps zur Kühlung gibt es viele, aber nicht alle sind hilfreich. „Das Wichtigste ist, die Hitze gar nicht erst in die eigenen vier Wände hereinzulassen“, sagt Sigrid Goldbrunner, Regionalmanagerin der Energieberatung bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Denn sind Innenräume einmal heiß, ist es schwierig, diese wieder abzukühlen.“

Die Expertin hat drei Tipps, um Wohnräume an heißen Tagen kühl zu halten:

  • Vor allem in den kühleren Nachtstunden oder früh am Morgen ausgiebig lüften – und nicht tagsüber. Am effektivsten ist ein Durchzug. Dabei kann man auch Schranktüren öffnen, denn auch hier speichert sich Wärme.
  • Sind Jalousien, Roll- oder Klappläden tagsüber geschlossen, dienen sie als Hitzeschutz. Am wirksamsten sind dabei Vorrichtungen, die außen am Haus angebracht sind. Bei innenliegenden Jalousien oder Vorhängen sollten Verbraucher auf eine helle oder mit Metall beschichtete Außenfläche achten.
  • Einen vergleichsweise preisgünstigen Schutz bieten reflektierende Sonnenschutzfolien. Sie können direkt auf die Fensterscheiben geklebt werden. Die Folien sorgen dafür, dass sich die Wohnräume weniger erwärmen, allerdings verdunkeln sie diese auch. Mieter sollten vorab mit ihrem Vermieter besprechen, ob sie Folien anbringen dürfen.
  • Die effektivste Möglichkeit, ein Haus zu kühlen, ist eine gute Wärmedämmung. Hierzu sollte zunächst der Zustand des gesamten Gebäudes betrachtet und eine sinnvolle Reihenfolge der Maßnahmen festgelegt werden. Dies kann zum Beispiel mit Hilfe einer Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern erfolgen.

Beratungstermine können bei der Energieagentur KLIMA³ unter der Tel. Nr. 08193 31239-11 gebucht werden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Presseinformation: PV-Anlagen: Vorsicht vor Telefon- und Haustürgeschäften

Verbraucherzentrale und Energieagentur beraten neutral und unabhängig

Die eigene Photovoltaik-Anlage auf dem Dach ist eine gute Sache, die Geld spart und das Klima schützt. Die große Nachfrage nach PV-Anlagen lockt jedoch auch unseriöse Geschäftemacher an. Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen Hausbesitzer zum Kauf von PV-Anlagen am Telefon oder an der Haustür gedrängt werden.

„An der Haustür oder am Telefon wird der Anschein erweckt, bei dem Anrufer handle es sich um Berater der Verbraucherzentrale oder der KLIMA3 Energieagentur“, warnt Andreas Weigand, Geschäftsführer der KLIMA3 Energieagentur. „Wir beraten dagegen anbieterneutral und produktunabhängig, und niemals unaufgefordert per Telefon oder gar an der Haustür.“ Weder die Verbraucherzentrale noch die KLIMA³ Energieagentur verkaufen Photovoltaik-Anlagen oder machen Angebote über Call-Center.

Die Anschaffung einer PV-Anlage ist eine langfristige Investition, die gut durchdacht sein sollte. Daher sollten sich Interessierte nicht unter Druck setzen lassen und das Angebot genau prüfen. Eine Photovoltaikanlage rechnet sich dann, wenn sie gut geplant ist, fachmännisch installiert wird und zuverlässig funktioniert. Im Bedarfsfall sollte ein Handwerker verfügbar sein, der notwendige Reparaturen ausführen oder Garantiefälle abwickeln kann. Die KLIMA3 Energieagentur und Verbraucherzentrale helfen in der persönlichen Energieberatung beispielsweise auch bei der Prüfung von Angeboten weiter. Eine Terminvereinbarung ist unter der Telefonnummer 08193 31239-11 möglich.

Künftig mehr öffentliche Trinkwasserbrunnen

Allen Bürgerinnen und Bürgern soll im öffentlichen Raum Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser ermöglicht werden – das ist Ziel der EU-Trinkwasser-Richtlinie. Mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes hat die Bundesregierung einzelne Vorschriften der sogenannten EU-Trinkwasser-Richtlinie umgesetzt. Das Gesetz ist am 12. Januar 2023 in Kraft getreten.

Wichtiger Beitrag bei Hitze in urbanen Räumen

Die Bereitstellung von Leitungswasser durch Trinkwasserbrunnen an öffentlichen Orten gehört nun auch zur Aufgabe der Daseinsvorsorge. Sofern es technisch machbar ist und es dem lokalen Bedarf entspricht, sollen Kommunen Trinkwasserbrunnen aufstellen, beispielsweise in Parks, Fußgängerzonen und in Einkaufspassagen.

Dies ist ein wichtiger Beitrag gerade auch mit Blick auf künftige Hitzeereignisse in urbanen Räumen. Zugleich können durch verringerte Nutzung von Flaschenwasser Ressourcen geschont werden. Auch dem unachtsamen Umgang von Wasserflaschen – etwa durch Wegwerfen solcher Behältnisse vor allem aus Kunststoff in die Umwelt – kann damit indirekt etwas entgegengewirkt werden.

Die EU-Trinkwasser-Richtlinie ist in Teilen bereits in deutsches Recht umgesetzt. Die noch verbliebenen Vorgaben sollen gesondert umgesetzt werden – durch Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und der Trinkwasserverordnung.

Leitfaden zur kommunalen Wärmeplanung vom Bundesministerium

Hilfestellung für Kommunen und Dienstleister

Zum 1. Januar 2024 ist das Wärmeplanungsgesetz in Kraft getreten. Das Ziel ist, flächendeckende Dekarbonisierungsstrategien für die Wärmeversorgung auf kommunaler Ebene zu entwickeln.

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) haben nun einen Leitfaden zur kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht, inklusive Technikkatalog als Hilfestellung und Anleitung zur Durchführung der Wärmeplanung für Kommunen und Dienstleister. Die Dokumente sowie weitere Informationen stellt das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) zur Verfügung: Leitfaden und Technikkatalog Wärmeplanung

Presseinformation: Neues Beratungsangebot für Wohnungseigentümergemeinschaften zu Heizungstausch und Gebäudesanierung

Die Verbraucherzentrale Bayern startet ab sofort ein neues Beratungsangebot für kleinere und mittlere Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Energieexperten geben einen Überblick über technische Möglichkeiten und finanzielle Förderungen.

„In vielen WEGs stehen aufgrund des Gebäudeenergiegesetzes Entscheidungen zur zukünftigen Wärmeversorgung und weiteren Sanierungsmaßnahmen an. Deshalb haben wir ein Beratungsangebot zusammengestellt, das Wohnungseigentümern unkompliziert Orientierung bietet“, sagt Sigrid Goldbrunner, Regionalmanagerin Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern.

Impulsberatung für WEGs
Nach einem Erstgespräch mit dem Verwalter und den WEG-Beiräten prüfen die Energieberater die Gebäudehülle und die Heizung vor Ort. Im Anschluss erstellen sie einen Kurzbericht. Dieser informiert, welche Wärmelösungen für das Gebäude in Frage kommen und wie die Gebäudehülle saniert werden kann. Der Eigenanteil für das neue Angebot liegt bei 60 Euro. Weitere 1.000 Euro für die Beratungsleistung werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz übernommen.

Neue Förderungsmöglichkeit für WEGs
Seit Ende Mai 2024 können WEGs für die Erneuerung ihrer Heizung einen Förderantrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen. Voraussetzung ist, dass sich die Heizung im Gemeinschaftseigentum befindet. Maximal werden bis zu 70 Prozent der Kosten des Heizungstausches durch staatliche Fördergelder übernommen. Maßnahmen, mit denen die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessert wird, sind ebenfalls förderfähig. Ab August sollen Anträge von Eigentümern vermieteter Einfamilienhäuser sowie von Wohnungseigentümern für Maßnahmen am Sondereigentum möglich sein.

Die Anmeldung zur Beratung für WEGs ist möglich unter der kostenfreien Hotline 0800-809 802 400 oder bei KLIMA³ unter der Telefonnummer 08193 31239-11.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Presseinformation: Hochwasser in Bayern – Ausnahmeregeln bei Förderung von Heizungstausch

Für vom Hochwasser betroffene Menschen in Bayern gibt es Ausnahmeregelungen bei der Förderung des Heizungstauschs. Die Verbraucherzentrale Bayern gibt einen Überblick und berät kostenlos zur staatlichen Unterstützung.

Betroffene des Hochwassers in Bayern können bei der Beantragung von Fördermitteln für den Heizungstausch von Ausnahmeregelungen profitieren. Diese Sonderregeln gelten für die Mindestnutzungsdauer, den Klimageschwindigkeitsbonus und die Kumulierungsgrenze. Welche Förderung im konkreten Fall möglich ist, erfahren Betroffene in der kostenlosen Beratung der Verbraucherzentrale.

Ausnahmen im Detail

Mindestnutzungsdauer: Häufig wurde durch das Hochwasser eine bereits geförderte Heizung beschädigt oder zerstört. Ist dies der Fall, können Eigentümer bereits vor Ablauf der Mindestnutzungsdauer einen Antrag für eine erneute Heizungsförderung stellen.

Klimageschwindigkeitsbonus: Die KfW gewährt den Klimageschwindigkeitsbonus auch dann, wenn die Heizung beschädigt oder zerstört ist. Im Normalfall muss die Heizung noch intakt und funktionsfähig sein. Antragstellende müssen dazu in einer Erklärung versichern, dass die Heizung vor dem Hochwasser funktionstüchtig war.

Kumulierungsgrenze: Eine Kombination der KfW-Förderungen mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist für Hochwasser-Betroffene bis zu 100 % der geförderten Investitionskosten möglich. Versicherungsleistungen und andere staatliche Hilfen werden dabei berücksichtigt.

Die Ausnahmeregelungen gelten unter anderem für die KfW-Programme „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)“ und „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)“.

Anmeldung zur kostenlosen Energieberatung für Betroffene

Auch bei weiteren Fragen zum Heizungstausch oder zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Unter der kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400 können Betroffene des Hochwassers eine kostenlose Vor-Ort-Beratung vereinbaren. Dabei sollten sie angeben, dass sie von der Flut betroffen sind; so werden sie bei der Terminvergabe bevorzugt berücksichtigt. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das bei Geschädigten des Hochwassers auch den sonst anfallenden Eigenanteil an der Beratung übernimmt.
Energieberatungstermine können auch bei KLIMA³ unter der Telefonnummer 08193 31239-11 gebucht werden.

Noch freie Beratungstermine im Juli

Für die Beratungen am 11. Juli in Herrsching, am 15. Juli in Kaufering, am 19. Juli in Türkenfeld und am 25. Juli in Landsberg sind noch Termine frei. Weitere Informationen gibt es unter www.klimahochdrei.bayern/veranstaltungen.

Presseinformation: CO2-Abgabe: Mieter können Geld vom Vermieter zurückfordern

Aktuell erhalten die ersten Mieterinnen und Mieter ihre Heizkostenabrechnung für das Jahr 2023. Zum ersten Mal können Mieter einen Teil der anfallenden CO2-Kosten vom Vermieter einfordern. Mit dem CO2-Rechner der Verbraucherzentrale Bayern können beide Seiten berechnen, wie hoch ihr jeweiliger Anteil an den CO2-Kosten ist.

Bei Gebäuden mit einer Zentralheizung erhält der Vermieter die Rechnung in der Regel direkt vom Versorger. In dieser sind die Höhe der verursachten CO2-Emissionen und deren Kosten bereits ausgewiesen. Für die Heizkostenabrechnung müssen Vermieter jedoch ihren Anteil an den CO2-Kosten gesondert ausweisen und abziehen. Die Höhe der Kosten und ihre Aufteilung sind dabei abhängig vom energetischen Zustand des Hauses sowie dem genutzten Energieträger. Je schlechter der Zustand der Immobilie, desto höher fällt der Anteil des Vermieters aus.

Anders sieht es aus, wenn Mieter einen direkten Vertrag mit dem Energieversorger haben. Dies ist beispielweise bei Gas-Etagenheizungen der Fall. „Mieter müssen hier selbst aktiv werden und die CO2-Kosten beim Vermieter einfordern“, sagt Sigrid Goldbrunner, Regionalmanagerin Energieberatung bei der Verbraucherzentrale Bayern. Dabei gilt es besonders die gesetzlichen Fristen zu beachten. „Sobald Mieter die Abrechnung von ihrem Gaslieferanten erhalten haben, haben sie sechs Monate Zeit, um ihren Anspruch geltend zu machen. Danach verfällt die Forderung“, erklärt Goldbrunner.

Online-Tool hilft bei Berechnung

Wie hoch die CO2-Abgabe ist und wie deren Aufteilung aussieht, finden Mieter mithilfe des kostenlosen CO2-Rechners der Verbraucherzentrale Bayern heraus. Dieser findet sich auf www.verbraucherzentrale-bayern.de/co2rechner.

Bei Fragen, beispielweise zum Aufteilungsschlüssel bei den CO2-Kosten, können Mieter und Vermieter einen Termin bei der Verbraucherzentrale Bayern vereinbaren. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Dort erhalten Verbraucher auch weitere Hilfe bei der Heizkostenabrechnung oder Hinweise zum Energiesparen. Die Energie-Fachleute der Verbraucherzentrale Bayern beraten anbieterunabhängig und individuell. Unter der kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400 ist die Anmeldung zur Energieberatung möglich. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Energieberatungstermine können auch bei der Energieagentur KLIMA³ der drei Landkreise Starnberg, Fürstenfeldbruck und Landsberg am Lech unter der Tel. Nr. 08193 31239-11 gebucht werden.  Weitere Informationen gibt es unter www.klimahochdrei.bayern.

 

Wir suchen Energiewende-Projekte

Die Energiewende hat viele Gesichter – sind Sie eins davon?

Die Wärmepumpe im Altbau, die PV-Anlage auf dem Dach des Handwerksbetriebs oder das Wärmenetz in der Gemeinde – die Energiewende passiert mit vielen verschiedenen kleinen und großen Projekten.

Als Energieagentur für die drei Landkreise Starnberg, Fürstenfeldbruck und Landsberg am Lech möchten wir Projekte und die Menschen dahinter vorstellen – als Beispiel und Anregung für andere, was möglich ist. Aus den Projekten soll eine Energiewende-Landkarte für die Homepage entstehen, mit der sich Interessierte über die verschiedenen Maßnahmen informieren und sich ggf. inspirieren lassen können.

Deshalb suchen wir Sie – Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen, die Lust haben, ihr Energiewende-Projekt vorzustellen.

Sind Sie dabei und werden ein Fähnchen auf unserer Energiewende-Karte? Dann freuen wir uns über einen Anruf unter 08193 31 23 9-11 oder über eine E-Mail an buero@klimahochdrei.bayern.