Künftig mehr öffentliche Trinkwasserbrunnen

Allen Bürgerinnen und Bürgern soll im öffentlichen Raum Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser ermöglicht werden – das ist Ziel der EU-Trinkwasser-Richtlinie. Mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes hat die Bundesregierung einzelne Vorschriften der sogenannten EU-Trinkwasser-Richtlinie umgesetzt. Das Gesetz ist am 12. Januar 2023 in Kraft getreten.

Wichtiger Beitrag bei Hitze in urbanen Räumen

Die Bereitstellung von Leitungswasser durch Trinkwasserbrunnen an öffentlichen Orten gehört nun auch zur Aufgabe der Daseinsvorsorge. Sofern es technisch machbar ist und es dem lokalen Bedarf entspricht, sollen Kommunen Trinkwasserbrunnen aufstellen, beispielsweise in Parks, Fußgängerzonen und in Einkaufspassagen.

Dies ist ein wichtiger Beitrag gerade auch mit Blick auf künftige Hitzeereignisse in urbanen Räumen. Zugleich können durch verringerte Nutzung von Flaschenwasser Ressourcen geschont werden. Auch dem unachtsamen Umgang von Wasserflaschen – etwa durch Wegwerfen solcher Behältnisse vor allem aus Kunststoff in die Umwelt – kann damit indirekt etwas entgegengewirkt werden.

Die EU-Trinkwasser-Richtlinie ist in Teilen bereits in deutsches Recht umgesetzt. Die noch verbliebenen Vorgaben sollen gesondert umgesetzt werden – durch Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und der Trinkwasserverordnung.

Leitfaden zur kommunalen Wärmeplanung vom Bundesministerium

Hilfestellung für Kommunen und Dienstleister

Zum 1. Januar 2024 ist das Wärmeplanungsgesetz in Kraft getreten. Das Ziel ist, flächendeckende Dekarbonisierungsstrategien für die Wärmeversorgung auf kommunaler Ebene zu entwickeln.

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) haben nun einen Leitfaden zur kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht, inklusive Technikkatalog als Hilfestellung und Anleitung zur Durchführung der Wärmeplanung für Kommunen und Dienstleister. Die Dokumente sowie weitere Informationen stellt das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) zur Verfügung: Leitfaden und Technikkatalog Wärmeplanung

Presseinformation: Neues Beratungsangebot für Wohnungseigentümergemeinschaften zu Heizungstausch und Gebäudesanierung

Die Verbraucherzentrale Bayern startet ab sofort ein neues Beratungsangebot für kleinere und mittlere Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Energieexperten geben einen Überblick über technische Möglichkeiten und finanzielle Förderungen.

„In vielen WEGs stehen aufgrund des Gebäudeenergiegesetzes Entscheidungen zur zukünftigen Wärmeversorgung und weiteren Sanierungsmaßnahmen an. Deshalb haben wir ein Beratungsangebot zusammengestellt, das Wohnungseigentümern unkompliziert Orientierung bietet“, sagt Sigrid Goldbrunner, Regionalmanagerin Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern.

Impulsberatung für WEGs
Nach einem Erstgespräch mit dem Verwalter und den WEG-Beiräten prüfen die Energieberater die Gebäudehülle und die Heizung vor Ort. Im Anschluss erstellen sie einen Kurzbericht. Dieser informiert, welche Wärmelösungen für das Gebäude in Frage kommen und wie die Gebäudehülle saniert werden kann. Der Eigenanteil für das neue Angebot liegt bei 60 Euro. Weitere 1.000 Euro für die Beratungsleistung werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz übernommen.

Neue Förderungsmöglichkeit für WEGs
Seit Ende Mai 2024 können WEGs für die Erneuerung ihrer Heizung einen Förderantrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen. Voraussetzung ist, dass sich die Heizung im Gemeinschaftseigentum befindet. Maximal werden bis zu 70 Prozent der Kosten des Heizungstausches durch staatliche Fördergelder übernommen. Maßnahmen, mit denen die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessert wird, sind ebenfalls förderfähig. Ab August sollen Anträge von Eigentümern vermieteter Einfamilienhäuser sowie von Wohnungseigentümern für Maßnahmen am Sondereigentum möglich sein.

Die Anmeldung zur Beratung für WEGs ist möglich unter der kostenfreien Hotline 0800-809 802 400 oder bei KLIMA³ unter der Telefonnummer 08193 31239-11.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Presseinformation: Hochwasser in Bayern – Ausnahmeregeln bei Förderung von Heizungstausch

Für vom Hochwasser betroffene Menschen in Bayern gibt es Ausnahmeregelungen bei der Förderung des Heizungstauschs. Die Verbraucherzentrale Bayern gibt einen Überblick und berät kostenlos zur staatlichen Unterstützung.

Betroffene des Hochwassers in Bayern können bei der Beantragung von Fördermitteln für den Heizungstausch von Ausnahmeregelungen profitieren. Diese Sonderregeln gelten für die Mindestnutzungsdauer, den Klimageschwindigkeitsbonus und die Kumulierungsgrenze. Welche Förderung im konkreten Fall möglich ist, erfahren Betroffene in der kostenlosen Beratung der Verbraucherzentrale.

Ausnahmen im Detail

Mindestnutzungsdauer: Häufig wurde durch das Hochwasser eine bereits geförderte Heizung beschädigt oder zerstört. Ist dies der Fall, können Eigentümer bereits vor Ablauf der Mindestnutzungsdauer einen Antrag für eine erneute Heizungsförderung stellen.

Klimageschwindigkeitsbonus: Die KfW gewährt den Klimageschwindigkeitsbonus auch dann, wenn die Heizung beschädigt oder zerstört ist. Im Normalfall muss die Heizung noch intakt und funktionsfähig sein. Antragstellende müssen dazu in einer Erklärung versichern, dass die Heizung vor dem Hochwasser funktionstüchtig war.

Kumulierungsgrenze: Eine Kombination der KfW-Förderungen mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist für Hochwasser-Betroffene bis zu 100 % der geförderten Investitionskosten möglich. Versicherungsleistungen und andere staatliche Hilfen werden dabei berücksichtigt.

Die Ausnahmeregelungen gelten unter anderem für die KfW-Programme „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)“ und „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)“.

Anmeldung zur kostenlosen Energieberatung für Betroffene

Auch bei weiteren Fragen zum Heizungstausch oder zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Unter der kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400 können Betroffene des Hochwassers eine kostenlose Vor-Ort-Beratung vereinbaren. Dabei sollten sie angeben, dass sie von der Flut betroffen sind; so werden sie bei der Terminvergabe bevorzugt berücksichtigt. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das bei Geschädigten des Hochwassers auch den sonst anfallenden Eigenanteil an der Beratung übernimmt.
Energieberatungstermine können auch bei KLIMA³ unter der Telefonnummer 08193 31239-11 gebucht werden.

Noch freie Beratungstermine im Juli

Für die Beratungen am 11. Juli in Herrsching, am 15. Juli in Kaufering, am 19. Juli in Türkenfeld und am 25. Juli in Landsberg sind noch Termine frei. Weitere Informationen gibt es unter www.klimahochdrei.bayern/veranstaltungen.

Presseinformation: CO2-Abgabe: Mieter können Geld vom Vermieter zurückfordern

Aktuell erhalten die ersten Mieterinnen und Mieter ihre Heizkostenabrechnung für das Jahr 2023. Zum ersten Mal können Mieter einen Teil der anfallenden CO2-Kosten vom Vermieter einfordern. Mit dem CO2-Rechner der Verbraucherzentrale Bayern können beide Seiten berechnen, wie hoch ihr jeweiliger Anteil an den CO2-Kosten ist.

Bei Gebäuden mit einer Zentralheizung erhält der Vermieter die Rechnung in der Regel direkt vom Versorger. In dieser sind die Höhe der verursachten CO2-Emissionen und deren Kosten bereits ausgewiesen. Für die Heizkostenabrechnung müssen Vermieter jedoch ihren Anteil an den CO2-Kosten gesondert ausweisen und abziehen. Die Höhe der Kosten und ihre Aufteilung sind dabei abhängig vom energetischen Zustand des Hauses sowie dem genutzten Energieträger. Je schlechter der Zustand der Immobilie, desto höher fällt der Anteil des Vermieters aus.

Anders sieht es aus, wenn Mieter einen direkten Vertrag mit dem Energieversorger haben. Dies ist beispielweise bei Gas-Etagenheizungen der Fall. „Mieter müssen hier selbst aktiv werden und die CO2-Kosten beim Vermieter einfordern“, sagt Sigrid Goldbrunner, Regionalmanagerin Energieberatung bei der Verbraucherzentrale Bayern. Dabei gilt es besonders die gesetzlichen Fristen zu beachten. „Sobald Mieter die Abrechnung von ihrem Gaslieferanten erhalten haben, haben sie sechs Monate Zeit, um ihren Anspruch geltend zu machen. Danach verfällt die Forderung“, erklärt Goldbrunner.

Online-Tool hilft bei Berechnung

Wie hoch die CO2-Abgabe ist und wie deren Aufteilung aussieht, finden Mieter mithilfe des kostenlosen CO2-Rechners der Verbraucherzentrale Bayern heraus. Dieser findet sich auf www.verbraucherzentrale-bayern.de/co2rechner.

Bei Fragen, beispielweise zum Aufteilungsschlüssel bei den CO2-Kosten, können Mieter und Vermieter einen Termin bei der Verbraucherzentrale Bayern vereinbaren. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Dort erhalten Verbraucher auch weitere Hilfe bei der Heizkostenabrechnung oder Hinweise zum Energiesparen. Die Energie-Fachleute der Verbraucherzentrale Bayern beraten anbieterunabhängig und individuell. Unter der kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400 ist die Anmeldung zur Energieberatung möglich. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Energieberatungstermine können auch bei der Energieagentur KLIMA³ der drei Landkreise Starnberg, Fürstenfeldbruck und Landsberg am Lech unter der Tel. Nr. 08193 31239-11 gebucht werden.  Weitere Informationen gibt es unter www.klimahochdrei.bayern.

 

Wir suchen Energiewende-Projekte

Die Energiewende hat viele Gesichter – sind Sie eins davon?

Die Wärmepumpe im Altbau, die PV-Anlage auf dem Dach des Handwerksbetriebs oder das Wärmenetz in der Gemeinde – die Energiewende passiert mit vielen verschiedenen kleinen und großen Projekten.

Als Energieagentur für die drei Landkreise Starnberg, Fürstenfeldbruck und Landsberg am Lech möchten wir Projekte und die Menschen dahinter vorstellen – als Beispiel und Anregung für andere, was möglich ist. Aus den Projekten soll eine Energiewende-Landkarte für die Homepage entstehen, mit der sich Interessierte über die verschiedenen Maßnahmen informieren und sich ggf. inspirieren lassen können.

Deshalb suchen wir Sie – Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen, die Lust haben, ihr Energiewende-Projekt vorzustellen.

Sind Sie dabei und werden ein Fähnchen auf unserer Energiewende-Karte? Dann freuen wir uns über einen Anruf unter 08193 31 23 9-11 oder über eine E-Mail an buero@klimahochdrei.bayern.

 

Pressemitteilung: Kinder entscheiden spielerisch über Energiewende im Energiespardorf

Wo Kinder über Klimaschutz und Energiewende entscheiden

Energiespardorf vom Bund Naturschutz an der
Grund- und Mittelschule in Türkenfeld

„Wollen wir ein Windrad bauen oder eine Photovoltaik-Anlage auf das Feld stellen?“, lautet die Frage, die Bürgermeister Ruben seinem Gemeinderat stellt. Die Schülerinnen und Schüler beraten in einer nachempfundenen Gemeinderatsitzung, wie sie ihr Dorf klimaneutral mit elektrischer Energie versorgen können. Schnell sind sie sich einig, sie machen beides.

Im Energiespardorf, das vor 12 Jahren von dem Landsberger Physiker Peter Satzger entwickelt wurde, simulieren die Kinder praxisnah, wie eine Kommune die Weichen stellt für eine klimafreundliche Energieversorgung. Ziel ist es, die komplexen Zusammenhänge bei klimapolitischen Entscheidungen zu verstehen und die Auswirkungen geplanter Maßnahmen zu verdeutlichen. Drei Klassen der Türkenfelder Grund- und Mittelschule und eine 9. Klasse aus dem Graf-Rasso-Gymnasium Fürstenfeldbruck haben das Energiespardorf besucht, das in der Türkenfelder Schönbergaula aufgebaut war.

Das Dorfmodells umfasst rund 20 Gebäude, darunter auch eine Kirche, Bauernhöfe und eine Gewerbehalle, mit echten Verbrauchern wie z. B. Beleuchtung. Mit dem Beamer werden die Verbräuche auf die Leinwand geworfen. Die Klasse 4b beschließt als erste Maßnahme, die Beleuchtung auf LED-Leuchtmittel umzurüsten und ist begeistert, dass der Stromverbrauch dadurch um die Hälfte reduziert wird. Noch deutlicher fällt die Wirkung der zwei Windräder auf, die folgen: Sie decken nicht nur den simulierten Strombedarf des Dorfs von 16 Millionen Kilowattstunden, sondern erwirtschaften sogar einen beträchtlichen Überschuss.

Markus Istenes, der Rektor der Grund- und Mittelschule Türkenfeld, freut sich über den ersten Einsatz des Energiespardorfs: „Es bereichert den Unterricht sehr in seiner spielerischen und buchstäblich ‘begreiflichen‘ Herangehensweise.“ Klassenlehrerin Julia Berning lobt, „dass mit dem Energiespardorf zwei Themen aus dem Heimat- und Sachunterricht, nämlich Energie und Gemeinde, verschränkt und praktisch angewendet werden.“

Die Schüler erhalten einerseits mit Strommessgerät und einem Energiefahrrad ein Gefühl für die Kilowattstunde Strom, andererseits können sie als Entscheider in einem fiktiven Gemeinderat die Energiewende im Dorf mitgestalten. Sie haben sichtlich Spaß daran, Photovoltaikanlagen auf die Dächer ihrer Modellhäuser zu installieren oder eine Windkraftanlage aufzubauen. Die Simulation am Beamer zeigt sofort die Auswirkung jeder einzelnen Maßnahme.

Der Einsatz des Energiespardorfs in Türkenfeld wurde erstmals von der KLIMA³ Energieagentur koordiniert. Die Sparkasse Fürstenfeldbruck unterstützt die Klimabildung der Energieagentur mit einer großzügigen Spende. „Das hilft uns sehr, das Energiespardorf an viele Schulen in der Region zu bringen“, dankt die KLIMA³-Referentin für Energieberatung Josefine Anderer dem Sparkassendirektor Dirk Hoogen.

Das Energiespardorf kann von weiteren Schulen angefordert werden. Es eignet sich ab Jahrgangsstufe 4.

 

 

Menschen besichtigen Windkraftanlagen

Pressemitteilung: Windkraft-Fahrt ins Fuchstal

Rund 30 Interessierte besichtigen auf Einladung von KLIMA³ die Windkraftanlagen in Fuchstal

Das Thema Windkraft ist im Landkreis Fürstenfeldbruck derzeit in aller Munde. Um sich ein Bild von der neuesten Generation von Windkraftanlagen zu machen, hat die Energieagentur Bürgerinnen und Bürger zu einer Infofahrt nach Fuchstal eingeladen. Rund 30 Interessierte aus allen drei KLIMA³-Landkreisen nahmen das Angebot wahr, darunter auch Landsberieds Bürgermeisterin Andrea Schweitzer und Adelshofens Bürgermeister Robert Bals.

Zunächst ging es ins Fuchstaler Rathaus, wo Bürgermeister Erwin Karg in gewohnt launig-salopper Art von den großen Widerständen berichtete, die ihm zu Beginn der Planungen entgegenschlugen. Mit viel Einsatz hat er schließlich die knappe Mehrheit seiner Bevölkerung in einem Bürgerentscheid 2014 hinter sich versammelt und den Bau der Windräder durchgesetzt. Heute stehen sieben Windkraftanlagen im Gemeindegebiet, drei davon sind erst seit kurzem in Betrieb. Sie erzeugen dreimal so viel Strom, wie Fuchstal benötigt. Das freut nicht nur den Gemeindekämmerer, sondern angesichts hoher Renditen auch die beteiligten Bürgerinnen und Bürger.

Wie sich ein Windrad aus unmittelbarer Nähe oder auch aus einiger Entfernung anhört, konnten die Teilnehmenden anschließend im Fuchstaler Windpark erfahren und an den noch am Boden gelagerten, 80 Meter langen Rotorblättern der Anlagen ausprobieren, wie sich so ein Flügel anfühlt.

In den Gesprächen mit den Teilnehmenden wurde klar: „Viele Menschen sind gar keine Windkraftgegner, sie wollen schlichtweg verstehen, wie die Anlagen ihre Umgebung verändern, etwa wie hoch sie sind oder wie sie sich anhören“, sagt KLIMA³-Geschäftsführer Andreas Weigand. „Wir freuen uns, dass wir mit dieser Fahrt etwas zur Diskussion rund um die geplanten Windkraftanlagen westlich von Fürstenfeldbruck beitragen konnten!“

Presseinformation: KLIMA³ lädt am 3. Mai zur Informationsfahrt nach Fuchstal ein

Windkraft – sauber, erneuerbar und profitabel

Das Thema Windkraft ist im Landkreis Fürstenfeldbruck derzeit in aller Munde. An mehreren Standorten gibt es Überlegungen, Windkraftanlagen zu errichten. Mögliche Flächen liegen z. B. nord- und südwestlich von Puch sowie südlich von Aich.
Wie sehr Kommunen, aber auch Bürgerinnen und Bürger von der Windkraft profitieren können, zeigt das Beispiel Fuchstal. Hier stehen mittlerweile sieben Windkraftanlagen, die dreimal so viel Strom erzeugen, wie die Gemeinde benötigt. Und das, obwohl es zu Beginn kräftigen Gegenwind gab.

Die KLIMA³ Energieagentur lädt interessierte Bürgerinnen und Bürger, Gemeinderäte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister insbesondere aus Aich, Puch und Landsberied ein, sich in Fuchstal ein Bild von der neuesten Generation von Windkraftanlagen zu machen.
Die Informationsfahrt startet am Freitag, 3. Mai 2024, ab 14:30 Uhr in Aich (Bushaltestelle Dorfstraße), um ca. 14:35 Uhr Zustiegsmöglichkeit am Landsberieder Rathaus (Schloßstraße 4). Gegen 16 Uhr empfängt Fuchstals Bürgermeister Erwin Karg die Gruppe und anschließend werden die Windkraftanlagen besichtigt. Die Rückfahrt ab Fuchstal ist für 17 Uhr geplant.

Eine Anmeldung ist erforderlich unter https://eveeno.com/117079929 oder telefonisch unter 08193 31239-11.

Mehrfamilienhaus mit Balkonen

Presseinformation: KLIMA³ lädt zum Vortrag „Sanierung, Heizungstausch, Wärmenetz im Mehrparteienhaus“ ein

Am 1. Januar 2024 ist das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Das Gesetz verfolgt das Ziel, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen gegen erneuerbare Energiequellen das Heizen klimafreundlicher zu machen.

Damit insbesondere Hausverwaltungen, Beiräte von Wohneigentumsanlagen und Vermieter sich auf die neuen Vorgaben einstellen können, lädt die KLIMA³ Energieagentur am Mittwoch, 17. April 2024 um 19 Uhr ins Stadtlabor nach Fürstenfeldbruck zum Vortrag mit dem Titel „Sanierung – Heizungstausch – Wärmenetz in Mehrparteienhäusern“ ein.

„In Mehrparteienhäusern und Wohnanlagen schlummern große energetische Einspar-Potentiale“, sagt Andreas Weigand, Geschäftsführer der KLIMA³ Energieagentur. „Mit dem Vortrag möchten wir auch Wohneigentümern und Vermietern Orientierung und Antworten bieten, wie energetische Sanierung und Heizungstausch mit klimafreundlichen Lösungen gelingen können.“

Im Vortrag werden verschiedene Sanierungsansätze bis hin zu Heizungslösungen, Praxisbeispiele sowie Wärmenetz-Optionen vorgestellt. Auch einen Überblick über aktuelle Förderprogramme wird es geben.
Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Stadt Fürstenfeldbruck und der Verbraucherzentrale Energieberatung statt. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist erwünscht unter https://eveeno.com/244467904.

Weitere Informationen und Termine unter www.klimahochdrei.bayern/veranstaltungen.

Zum Hintergrund: Bis spätestens 2045 sollen alle Gebäude in Deutschland klimaneutral mit Wärme versorgt werden. Auch wenn Wärmenetze, dezentrale Erzeugungsanlagen, Geothermie und Abwärme künftig eine wachsende Rolle in der Wärmeversorgung spielen werden, sind für viele Gebäude weiterhin individuelle Sanierungs- und Heizungslösungen gefragt.