Künftig mehr öffentliche Trinkwasserbrunnen
Allen Bürgerinnen und Bürgern soll im öffentlichen Raum Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser ermöglicht werden – das ist Ziel der EU-Trinkwasser-Richtlinie. Mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes hat die Bundesregierung einzelne Vorschriften der sogenannten EU-Trinkwasser-Richtlinie umgesetzt. Das Gesetz ist am 12. Januar 2023 in Kraft getreten.
Wichtiger Beitrag bei Hitze in urbanen Räumen
Die Bereitstellung von Leitungswasser durch Trinkwasserbrunnen an öffentlichen Orten gehört nun auch zur Aufgabe der Daseinsvorsorge. Sofern es technisch machbar ist und es dem lokalen Bedarf entspricht, sollen Kommunen Trinkwasserbrunnen aufstellen, beispielsweise in Parks, Fußgängerzonen und in Einkaufspassagen.
Dies ist ein wichtiger Beitrag gerade auch mit Blick auf künftige Hitzeereignisse in urbanen Räumen. Zugleich können durch verringerte Nutzung von Flaschenwasser Ressourcen geschont werden. Auch dem unachtsamen Umgang von Wasserflaschen – etwa durch Wegwerfen solcher Behältnisse vor allem aus Kunststoff in die Umwelt – kann damit indirekt etwas entgegengewirkt werden.
Die EU-Trinkwasser-Richtlinie ist in Teilen bereits in deutsches Recht umgesetzt. Die noch verbliebenen Vorgaben sollen gesondert umgesetzt werden – durch Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und der Trinkwasserverordnung.