Presseinformation: PV-Anlagen: Vorsicht vor Telefon- und Haustürgeschäften

Verbraucherzentrale und Energieagentur beraten neutral und unabhängig

Die eigene Photovoltaik-Anlage auf dem Dach ist eine gute Sache, die Geld spart und das Klima schützt. Die große Nachfrage nach PV-Anlagen lockt jedoch auch unseriöse Geschäftemacher an. Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen Hausbesitzer zum Kauf von PV-Anlagen am Telefon oder an der Haustür gedrängt werden.

„An der Haustür oder am Telefon wird der Anschein erweckt, bei dem Anrufer handle es sich um Berater der Verbraucherzentrale oder der KLIMA3 Energieagentur“, warnt Andreas Weigand, Geschäftsführer der KLIMA3 Energieagentur. „Wir beraten dagegen anbieterneutral und produktunabhängig, und niemals unaufgefordert per Telefon oder gar an der Haustür.“ Weder die Verbraucherzentrale noch die KLIMA³ Energieagentur verkaufen Photovoltaik-Anlagen oder machen Angebote über Call-Center.

Die Anschaffung einer PV-Anlage ist eine langfristige Investition, die gut durchdacht sein sollte. Daher sollten sich Interessierte nicht unter Druck setzen lassen und das Angebot genau prüfen. Eine Photovoltaikanlage rechnet sich dann, wenn sie gut geplant ist, fachmännisch installiert wird und zuverlässig funktioniert. Im Bedarfsfall sollte ein Handwerker verfügbar sein, der notwendige Reparaturen ausführen oder Garantiefälle abwickeln kann. Die KLIMA3 Energieagentur und Verbraucherzentrale helfen in der persönlichen Energieberatung beispielsweise auch bei der Prüfung von Angeboten weiter. Eine Terminvereinbarung ist unter der Telefonnummer 08193 31239-11 möglich.

Künftig mehr öffentliche Trinkwasserbrunnen

Allen Bürgerinnen und Bürgern soll im öffentlichen Raum Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser ermöglicht werden – das ist Ziel der EU-Trinkwasser-Richtlinie. Mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes hat die Bundesregierung einzelne Vorschriften der sogenannten EU-Trinkwasser-Richtlinie umgesetzt. Das Gesetz ist am 12. Januar 2023 in Kraft getreten.

Wichtiger Beitrag bei Hitze in urbanen Räumen

Die Bereitstellung von Leitungswasser durch Trinkwasserbrunnen an öffentlichen Orten gehört nun auch zur Aufgabe der Daseinsvorsorge. Sofern es technisch machbar ist und es dem lokalen Bedarf entspricht, sollen Kommunen Trinkwasserbrunnen aufstellen, beispielsweise in Parks, Fußgängerzonen und in Einkaufspassagen.

Dies ist ein wichtiger Beitrag gerade auch mit Blick auf künftige Hitzeereignisse in urbanen Räumen. Zugleich können durch verringerte Nutzung von Flaschenwasser Ressourcen geschont werden. Auch dem unachtsamen Umgang von Wasserflaschen – etwa durch Wegwerfen solcher Behältnisse vor allem aus Kunststoff in die Umwelt – kann damit indirekt etwas entgegengewirkt werden.

Die EU-Trinkwasser-Richtlinie ist in Teilen bereits in deutsches Recht umgesetzt. Die noch verbliebenen Vorgaben sollen gesondert umgesetzt werden – durch Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und der Trinkwasserverordnung.

Leitfaden zur kommunalen Wärmeplanung vom Bundesministerium

Hilfestellung für Kommunen und Dienstleister

Zum 1. Januar 2024 ist das Wärmeplanungsgesetz in Kraft getreten. Das Ziel ist, flächendeckende Dekarbonisierungsstrategien für die Wärmeversorgung auf kommunaler Ebene zu entwickeln.

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) haben nun einen Leitfaden zur kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht, inklusive Technikkatalog als Hilfestellung und Anleitung zur Durchführung der Wärmeplanung für Kommunen und Dienstleister. Die Dokumente sowie weitere Informationen stellt das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) zur Verfügung: Leitfaden und Technikkatalog Wärmeplanung

Presseinformation: Neues Beratungsangebot für Wohnungseigentümergemeinschaften zu Heizungstausch und Gebäudesanierung

Die Verbraucherzentrale Bayern startet ab sofort ein neues Beratungsangebot für kleinere und mittlere Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Energieexperten geben einen Überblick über technische Möglichkeiten und finanzielle Förderungen.

„In vielen WEGs stehen aufgrund des Gebäudeenergiegesetzes Entscheidungen zur zukünftigen Wärmeversorgung und weiteren Sanierungsmaßnahmen an. Deshalb haben wir ein Beratungsangebot zusammengestellt, das Wohnungseigentümern unkompliziert Orientierung bietet“, sagt Sigrid Goldbrunner, Regionalmanagerin Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern.

Impulsberatung für WEGs
Nach einem Erstgespräch mit dem Verwalter und den WEG-Beiräten prüfen die Energieberater die Gebäudehülle und die Heizung vor Ort. Im Anschluss erstellen sie einen Kurzbericht. Dieser informiert, welche Wärmelösungen für das Gebäude in Frage kommen und wie die Gebäudehülle saniert werden kann. Der Eigenanteil für das neue Angebot liegt bei 60 Euro. Weitere 1.000 Euro für die Beratungsleistung werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz übernommen.

Neue Förderungsmöglichkeit für WEGs
Seit Ende Mai 2024 können WEGs für die Erneuerung ihrer Heizung einen Förderantrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen. Voraussetzung ist, dass sich die Heizung im Gemeinschaftseigentum befindet. Maximal werden bis zu 70 Prozent der Kosten des Heizungstausches durch staatliche Fördergelder übernommen. Maßnahmen, mit denen die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessert wird, sind ebenfalls förderfähig. Ab August sollen Anträge von Eigentümern vermieteter Einfamilienhäuser sowie von Wohnungseigentümern für Maßnahmen am Sondereigentum möglich sein.

Die Anmeldung zur Beratung für WEGs ist möglich unter der kostenfreien Hotline 0800-809 802 400 oder bei KLIMA³ unter der Telefonnummer 08193 31239-11.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

PV-Anlage auf der Nordseite

Presseinformation: Hochwasser in Bayern – Ausnahmeregeln bei Förderung von Heizungstausch

Für vom Hochwasser betroffene Menschen in Bayern gibt es Ausnahmeregelungen bei der Förderung des Heizungstauschs. Die Verbraucherzentrale Bayern gibt einen Überblick und berät kostenlos zur staatlichen Unterstützung.

Betroffene des Hochwassers in Bayern können bei der Beantragung von Fördermitteln für den Heizungstausch von Ausnahmeregelungen profitieren. Diese Sonderregeln gelten für die Mindestnutzungsdauer, den Klimageschwindigkeitsbonus und die Kumulierungsgrenze. Welche Förderung im konkreten Fall möglich ist, erfahren Betroffene in der kostenlosen Beratung der Verbraucherzentrale.

Ausnahmen im Detail

Mindestnutzungsdauer: Häufig wurde durch das Hochwasser eine bereits geförderte Heizung beschädigt oder zerstört. Ist dies der Fall, können Eigentümer bereits vor Ablauf der Mindestnutzungsdauer einen Antrag für eine erneute Heizungsförderung stellen.

Klimageschwindigkeitsbonus: Die KfW gewährt den Klimageschwindigkeitsbonus auch dann, wenn die Heizung beschädigt oder zerstört ist. Im Normalfall muss die Heizung noch intakt und funktionsfähig sein. Antragstellende müssen dazu in einer Erklärung versichern, dass die Heizung vor dem Hochwasser funktionstüchtig war.

Kumulierungsgrenze: Eine Kombination der KfW-Förderungen mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist für Hochwasser-Betroffene bis zu 100 % der geförderten Investitionskosten möglich. Versicherungsleistungen und andere staatliche Hilfen werden dabei berücksichtigt.

Die Ausnahmeregelungen gelten unter anderem für die KfW-Programme „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)“ und „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)“.

Anmeldung zur kostenlosen Energieberatung für Betroffene

Auch bei weiteren Fragen zum Heizungstausch oder zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Unter der kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400 können Betroffene des Hochwassers eine kostenlose Vor-Ort-Beratung vereinbaren. Dabei sollten sie angeben, dass sie von der Flut betroffen sind; so werden sie bei der Terminvergabe bevorzugt berücksichtigt. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das bei Geschädigten des Hochwassers auch den sonst anfallenden Eigenanteil an der Beratung übernimmt.
Energieberatungstermine können auch bei KLIMA³ unter der Telefonnummer 08193 31239-11 gebucht werden.

Noch freie Beratungstermine im Juli

Für die Beratungen am 11. Juli in Herrsching, am 15. Juli in Kaufering, am 19. Juli in Türkenfeld und am 25. Juli in Landsberg sind noch Termine frei. Weitere Informationen gibt es unter www.klimahochdrei.bayern/veranstaltungen.