Gesetz für die kommunale Wärmeplanung – Was bedeutet das für meine Heizung?

Um was geht es bei dem Gesetz?

Am 1. Januar 2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in Kraft getreten. Aktuell wird die landesrechtliche Umsetzung für Bayern erarbeitet.

Hintergrund des Gesetzes ist das Ziel, die Wärmeversorgung in Deutschland zu dekarbonisieren, also den CO2-Ausstoß erheblich zu reduzieren, um die Klimaziele erreichen und dem fortschreitenden Klimawandel etwas entgegensetzen zu können.

Über die Hälfte des Endenergieverbrauchs in Deutschland entfällt auf den Wärmesektor, bei dem weiterhin überwiegend fossile Energieträger zum Einsatz kommen: Derzeit werden rund 80 Prozent des Wärmeverbrauchs durch fossile Brennstoffe wie Gas und Öl gedeckt.

Mit dem Gesetz wurden die Grundlagen für eine verbindliche und flächendeckende Wärmeplanung auf Ebene der Kommunen geschaffen. Die lokale Wärmeplanung soll helfen, den kosteneffizientesten und praktikabelsten Weg zu einer klimafreundlichen und langfristigen Wärmeversorgung vor Ort zu ermitteln. Das Ziel: bis zum Jahr 2045 unabhängig von den hauptsächlich aus dem Ausland bezogenen fossilen Energieträgern Gas und Öl und deren Preisschwankungen zu werden.

Was ändert sich für Bürgerinnen und Bürger?

Allein durch die Kommunale Wärmeplanung ergeben sich keine Änderungen für die Bürgerinnen und Bürger. Die Kommunale Wärmeplanung ist lediglich ein strategisches Planungsinstrument, das Hinweise liefert, mit welcher Wärmeversorgungsoption die Gebäude zukünftig klimaneutral versorgt werden können. So soll Planungssicherheit geschaffen werden. Davon können sowohl die Kommunen als auch die Hausbesitzer und Unternehmen profitieren. Dies zeigen auch Erfahrungen aus unseren Nachbarländern, z.B. in Dänemark, wo die Kommunale Wärmeplanung ein seit Jahrzehnten etabliertes Instrument zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung darstellt.

Eine Hausbesitzerin oder ein Hausbesitzer kann beispielsweise auf die Installation einer Wärmepumpe oder einer Biomasseheizung verzichten, wenn sich als Folge der Kommunalen Wärmeplanung ergibt, dass das Gebiet, in dem sich das Haus befindet, zeitnahe an ein Fernwärmenetz angeschlossen wird.

Wichtig zu wissen ist, dass es sich bei der Wärmeplanung um einen langfristigen Prozess handelt, dessen Detailschärfe sich erst nach und nach entwickeln muss. Bis zu einer grundstücksscharfen Aussagekraft einzelner Wärmepläne wird es noch dauern. Das bedeutet, dass auch Eigentümerinnen und Eigentümer sich diesbezüglich noch gedulden müssen.

Konkrete Verpflichtungen für Bürgerinnen und Bürger ergeben sich erst durch die Verbindung des Gesetzes zur kommunalen Wärmeplanung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Welche Auflagen gibt es bei einem Heizungstausch?

Mit Ablauf des Jahres 2044 ist es endgültig verboten, Heizkessel mit fossilen Brennstoffen zu betreiben (vgl. § 72 Abs. 4 GEG). Fossile Heizungen müssen spätestens bis zu diesem Stichtag entweder ausgetauscht oder mit 100% klimaneutralen Brennstoffen betrieben werden.

Momentan können Eigentümer von Bestandsgebäuden grundsätzlich weiterhin frei darüber entscheiden, welche Heizung sie im Falle eines Austauschs neu einbauen, allerdings nur bis zum formellen Beschluss über die Ausweisung von Wärmeversorgungsgebieten im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung in ihrer jeweiligen Kommune[1].

Allerdings ist hierbei Vorsicht geboten: Heizungen, die mit flüssigem oder gasförmigem Brennstoff beschickt und vor der Fertigstellung der Kommunalen Wärmeplanung bzw. dem Ablauf der entsprechenden Frist installiert werden, müssen ab 2029 mit einem stetig steigenden Anteil an Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff betrieben werden (zunächst 15 Prozent, ab 2035: 30 Prozent, ab 2040: 60 Prozent, vgl. § 71 Abs. 9 GEG). Hierfür ist die Heizungsbetreiberin bzw. der Heizungsbetreiber selbst verantwortlich. Es lohnt sich also im Falle des Heizungstauschs, gleich auf eine erneuerbare Wärmeversorgungsvariante zu setzen, bzw. im Vorfeld zu klären, ob und wie die gesetzlichen Anforderungen von der Heizungsanlage eingehalten werden können.

Mit Fertigstellung der Kommunalen Wärmeplanung in der Kommune und einem offiziellen Beschluss zu zukünftigen Wärmeversorgungsgebieten bzw. spätestens mit dem Ablauf der Frist für die Fertigstellung der Kommunalen Wärmeplanung (also ab 30. Juni 2026 bzw. 2028) greift schließlich die 65 %-Regel aus dem Gebäudeenergiegesetz. In Bestandsgebäude dürfen ab diesem Stichtag nur noch Heizungsvarianten eingebaut und betrieben werden, die mindestens zu 65 % auf erneuerbaren Energien basieren. Für spezielle Heizungsvarianten sowie bei der perspektivischen Aussicht auf einen Anschluss an ein Wärme- oder Wasserstoffnetz gelten jedoch umfangreiche Übergangsfristen (vgl. § 71j, 71k GEG).

Gut zu wissen: Für ältere Heizkessel gibt es bereits bestehende Austauschpflichten:
Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, dürfen nicht mehr betrieben werden und müssen daher grundsätzlich ausgetauscht werden (vgl. § 72 Abs. 1 GEG). Jüngere Heizungen (Einbau oder Aufstellung nach dem 1. Januar 1991) dürfen nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betrieben werden (vgl. § 72 Abs. 2 GEG). Ausnahmen bestehen etwa für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel, Anlagen mit einer geringen Nennleistung oder Hybridheizungen (vgl. § 72 Abs. 3 GEG).

Welche Unterstützung bietet KLIMA³ an?

Sich über die Zukunft seiner Heizungsanlage Gedanken zu machen und zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, die eigene Heizungsanlage (langfristig) auf erneuerbare Energieträger umzustellen, ist einerseits natürlich im Interesse des Klimaschutzes sinnvoll, mit Inkrafttreten der entsprechenden Gesetze aber quasi unausweichlich. KLIMA³ unterstützt Sie bei Ihren Überlegungen und Entscheidungen mit einem umfangreichen Energieberatungsangebot. Kontaktieren Sie uns gerne!

Zudem bieten wir umfangreiche Unterstützungsangebote für Kommunen in der KLIMA³-Region: Vom Vergabeprozess, über die Erstellung der Konzepte bis hin zur Maßnahmenumsetzung. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Bereich „Wärmewendestrategie der Kommunen“ (https://klimahochdrei.bayern/kommunen).

 

[Quellen: https://www.stmwi.bayern.de/energie/energiewende/kommunale-waermeplanung-in-bayern/, https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/kwp/kwp-liste.html]

[1] Deadline für diesen Beschluss ist für große Kommunen > 100.000 Einwohner der 30. Juni 2026 und für kleine Kommunen < 100.000 Einwohner der 30.Juni 2028.

„Wir wollen uns für eine enkeltaugliche Zukunft einsetzen“

KLIMA³ Referentin Josefine Anderer hat in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Herrsching elf Teilnehmende in einem mehrwöchigen Kurs „Klima.fit“ gemacht. In dem Kurs mit dem Untertitel „Klimawandel vor der Haustür! Was kann ich tun?“ ging es sechs Abende lang um Hintergründe und Handlungsmöglichkeiten im Hinblick auf den Klimawandel.

Den Bericht aus dem Starnberger Merkur finden Sie hier: „Klima.fit“-Kurs in Herrsching: „Wir wollen uns für eine enkeltaugliche Zukunft einsetzen“ (merkur.de)

Check dein Haus-Beratungsaktion in Igling – Auftakt am 13. Juni

Aktion: Kostenloser Haus-Check in Igling – Auftakt am 13.6.2024

Wer sein Eigenheim fit für die Zukunft machen möchte, hat oft viele Fragen: Wo anfangen? Was ist energetisch sinnvoll und was kosten die Maßnahmen? Eine Energieberatung hilft und bringt Klarheit. Die Gemeinde Igling bietet für ihre Anwohner nun in Zusammenarbeit mit der KLIMA³ Energieagentur und der Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern eine Haus-Check-Aktion mit kostenloser Energieberatung an.

Angesprochen sind alle privaten Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer im Gemeindegebiet. Die Kampagne startet mit einem Vortrag am
13. Juni um 19:30 Uhr im Rathaus Igling. Erst danach ist eine Anmeldung für die Energiechecks möglich.

Wie steht das Haus energetisch da? Der Check bringt Klarheit

Beim Vor-Ort-Termin erfahren die Eigentümerinnen und Eigentümer alles über die energetische Situation ihres Hauses oder ihrer Wohnung. Der Energieberater wirft einen Blick auf die Heizungsanlage sowie die Gebäudehülle des Wohnhauses. Der Haus-Check dauert rund ein bis zwei Stunden; im Anschluss erhalten die Besitzerinnen und Besitzer einen schriftlichen Kurzbericht mit den Ergebnissen und Handlungsempfehlungen.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Normalerweise fällt für die Beratung vor Ort ein Eigenanteil von 30 Euro an. Diesen übernimmt die Gemeinde Igling im Rahmen der Kampagne für maximal 30 Beratungen, ein kleiner Zuschuss kommt außerdem vom Landratsamt. „Uns als Gemeinde ist es wichtig, dass sich Hauseigentümer rechtzeitig vorbereiten, Gebäudehülle und Heizung für die Zukunft fit zu machen“, sagt Bürgermeister Günter Först zum Start der Kampagne.

Weitere Haus-Check-Aktionen sind in Planung, u.a. in Hurlach (Auftakt am 27.6.).

Unabhängig von der Kampagne können sich Interessierte bei der Energieagentur über die verschiedenen Beratungsangebote der Verbraucherzentrale Energieberatung informieren: buero@klimahochdrei.bayern bzw. telefonisch unter 08193-31 23 911.

Überblick über das Solarpaket I

Mit Inkrafttreten des Solarpakets I zum 16.05.2024 wurden wichtige Weichen für einen schnelleren Ausbau der Photovoltaik gelegt, um den gesetzlichen Ausbauzielen des EEG 2023 nachzukommen und die ambitionierten Klimaziele zu erreichen.
Das Solarpaket I macht es u.a. Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen deutlich einfacher und unbürokratischer, PV-Anlagen zu installieren und Solarenergie zu nutzen.
Die Kernelemente der neuen Regelungen des Solarpakets I sind in nachfolgender Abbildung skizziert und geben einen Überblick:

Übersicht Solarpaket I

Abbildung: Neuregelungen des Solarpaket I

Daneben stärkt das Solarpaket I den Ausbau der Windkraft, Biomasse und der Stromnetze und enthält neue Regelungen für Netzanschlüsse und Speicher für Erneuerbare Energie.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Zusammenfassung des Solarpakets I vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Daneben informiert die Verbraucherzentrale auf ihrer Homepage was im Bereich der Balkon-PV erlaubt, was geduldet und was noch nicht gestattet ist.

KLIMA³ auf der Messe „MeinZuhause!“ in Landsberg am Lech

Die KLIMA³ Energieagentur beteiligte sich in diesem Jahr erstmals an der Messe „MeinZuhause!“, die am 27. und 28. April 2024 im Eissportzentrum Landsberg am Lech stattfand. Gekommen waren viele Unternehmen aus den Bereichen Bauen, Sanieren und Energie. 

Auf einem gemeinsamen Stand mit der Verbraucherzentrale berichtete KLIMA³ über die aktuellen Aufgaben, beriet Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung ihrer Heizungs- und Sanierungsprojekte oder informierte über die Mammutaufgaben der Städte und Gemeinden wie die Kommunale Wärmeplanung. 

„Die zwei Ausstellungstage waren ein voller Erfolg“, sagt Andreas Weigand, Geschäftsführer von KLIMA³. „Einerseits konnten wir spannende Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern aus unserem Partnernetzwerk führen; andererseits war es eine schöne Möglichkeit, sich unseren Bürgerinnen und Bürgern zu präsentieren.“

Mit dabei auf dem Messestand war auch die fertige Energiewende-Landschaft, die im Rahmen eines Ferienprogrammtermins in den Osterferien mit interessierten Kindern begonnen wurde. Das Modell mit vielen kleinen Details rund um das Thema Energiewende war ein echter Hingucker auf der Ausstellung, der viele Kinderherzen höher schlagen ließ.

Neue Wärmepumpe im alten Haus? Wo sich Wärmepumpen rechnen

Ein großer Teil der CO2 Emissionen geht auf das Konto der Heizung. Das am Jahresbeginn in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) will das Heizen mit fossilen Energieträgern deshalb schrittweise durch erneuerbare Energien er-setzen, um das Heizen klimafreundlicher zu machen.
Die Wärmepumpe gilt als die Heiztechnologie der Zukunft. Sie wird nicht nur in den meisten Neubauprojekten eingebaut, sondern ist auch für sehr viele Bestandsgebäude eine klimafreundliche Lösung.

Welche Voraussetzungen sollte mein Haus erfüllen?

Je besser der Wärmeschutz des Gebäu-des ist, desto effektiver arbeitet die Wärmepumpe. Aber auch für Häuser, die nicht vollständig saniert sind, sind Wärmepumpen sinnvoll, das zeigen u. a. Feldtests des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE. Oft reichen schon kleinere Dämmmaßnahmen aus, wie beispielsweise die Dämmung der obersten Geschoss- oder Kellerdecke, der Austausch einzelner Fenster bzw. Terrassentüren und eine gute Dämmung der Heizkörpernischen. Viele ältere Häuser können so mit einer maximalen Heizungsvorlauftemperatur von weniger als 55 Grad Celsius ausreichend beheizt werden, was als kritische Grenze für den wirtschaftlichen Wärmepumpen-Einsatz gilt.

Hilfreich sind dabei große Heizkörper. Sollte keine Flächenheizung (z. B. Fuß-boden- oder Deckenheizung) vorhanden sein, hilft es oft, einzelne „zu kleine“ Heizkörper gegen größere oder gegen sogenannte Niedertemperatur-Heizkörper auszutauschen. So reichen geringe Heizwasser-Temperaturen, um das Haus zu erwärmen.

Wie funktioniert eine Wärmepumpe?

Die Wärmepumpe funktioniert wie ein Kühlschrank – nur andersherum. Sie befördert Wärme aus der Außenluft, dem Grundwasser oder dem Erdreich ins Haus hinein. Wie bei einem Kühlschrank ist auch hier ein Kältemittel in einem Rohrsystem das Transportmittel. Dieses wird im Kreislauf verdichtet, bei Abgabe der Wärme wird das Mittel wieder entspannt. Für diese Verdichtung braucht eine elektrische Wärmepumpe Strom.
Wird im Haus mehr Wärme benötigt, als die Wärmepumpe aktuell fördern kann, springt in der Regel ein Zusatz-Heizstab ein. Dieser erwärmt das Wasser im Heizkreislauf elektrisch.

Welche Fördermittel gibt es für Wärmepumpen?

Wärmepumpen werden vom Bund über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Der Antrag muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Übernommen werden 30 Prozent der Kosten, allerdings nur für eine Summe von bis zu 30 000 Euro. Zu dieser Grundförderung kommen fünf Prozent Effizienzbonus für alle Anlagen, die Grund- und Abwasser oder das Erdreich als Wärmequelle nutzen oder ein klimaschonendes Kältemittel verwenden. Weitere 20 Prozent Förderung gibt es, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: wenn der Eigentümer das Haus selbst bewohnt, wenn die Wärmepumpe einen Ölkessel (unabhängig vom Alter) oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzt und wenn der Heizungstausch bis Ende 2028 erfolgt. Und schließlich gewährt der Staat selbstnutzenden Eigentümern mit einem zu versteuernden Einkommen von unter
40 000 Euro einen zusätzlichen Bonus von 30 Prozent. Die einzelnen Bausteine können kombiniert werden, wobei die Förderquote insgesamt auf 70 Prozent gedeckelt ist.

KLIMA³ bei Bürgerstiftung FFB zur Energiewende

Veranstaltung der Bürgerstiftung Fürstenfeldbruck: „Energiewende mit Bürgerbeteiligung – wie kann ich mitmachen?“

Herausforderung Energiewende

Ende Februar 2024 hat die Bürgerstiftung für den Landkreis Fürstenfeldbruck zur Abendveranstaltung rund um das Thema Energiewende mit Bürgerbeteiligung eingeladen. Vor dem großen Saal der Sparkasse gab es die Möglichkeit, an Informationsständen direkt mit den beteiligten Unternehmen und Institutionen in Austausch zu kommen.

Nach Grußworten von Frau von Bary, Vorsitzende der Bürgerstiftung, sprachen Dr. Michael Schanderl, stellvertretender Landrat, Andreas Weigand von KLIMA³ und Tobias Lexhaller von der Bürgerenergiegenossenschaft „Sonnensegler“ über die aktuellen Herausforderungen und die Notwendigkeit zum Ausbau der Erneuerbaren Energien im Landkreis.

Positive Beispiele im Landkreis

Josef Heckl, Bürgermeister der Gemeinde Mammendorf, führte aus, wie wirtschaftlich erfolgreich die beiden bestehenden Windkraftanlagen sind und wie seine Gemeinde davon profitiert.

Jan Hoppenstedt, Geschäftsführer der Stadtwerke Fürstenfeldbruck, erläuterte die aktuellen Planungen seines Unternehmens, bevor Hans Seidl, Bürgermeister der Gemeinde Maisach, erklärte, welche Wind-, Solar- und Wärmeprojekte im Gemeindegebiet geplant sind. Robert Bals, Bürgermeister der Gemeinde Adelshofen, berichtete vom Ausbau des dortigen Fernwärmenetzes und den Entwicklungsmöglichkeiten und weiteren Ausbauschritten.

In einer gemeinsamen Podiumsdiskussion unter Moderation von SZ-Redaktionsleiter Christian Hufnagel machten die Dozenten noch einmal deutlich, wie wichtig es nun ist, der Energiewende im Landkreis zu neuem Schwung zu verhelfen.

 

Wir suchen einen Praktikanten (m/w/d)

Die KLIMA³ Klima- und Energieagentur sucht zum 1.1.2024 eine engagierte, verantwortungsvolle und klimabewusste Persönlichkeit als Praktikant (m/w/d).

Zu den Aufgaben gehören u.a. die Mitarbeit in der Erstenergieberatung sowie die Recherche und Aufbereitung von fachlichen Fragen der Energiewirtschaft.

Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Stellenausschreibung.