KLIMA³ Vortrag in Kaufering

Presseinformation: Sanieren und Heizungstausch im Mehrparteienhaus

Vortrag der KLIMA³ Energieagentur in Kaufering

Wie können Heizungstausch und energetische Sanierung in Mehrparteienhäusern gelingen und welche gesetzlichen Vorgaben gilt es zu beachten? Um diese Fragen ging es beim Vortrag der KLIMA³ Energieagentur in Kaufering, zu dem knapp zwei Dutzend Vertreter von Hausverwaltungen, Vermieter und Einfamilienhaus-Besitzer gekommen waren. Kauferings Bürgermeister Thomas Salzberger begrüßte die Anwesenden.
Josefine Anderer von der KLIMA³ Energieagentur skizzierte die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes und das neue Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung mit sich bringen. Durch die Verknüpfung von Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanungsgesetz ist eine zügige Abkehr von Gas und Öl eingeleitet worden. Das sei eine gute Nachricht, insbesondere weil Haus- und Wohnungsbesitzer damit eine Entscheidungshilfe erhielten und Planungssicherheit gewännen, betonte Anderer.

Mehr Förderung mit Sanierungsfahrplan

Andreas Masch, Referent der Verbraucherzentrale Energieberatung, informierte über die Ansatzpunkte bei Gebäudesanierung, Heizungsoptimierung und Heizungstausch. Insbesondere in Mehrparteienhäusern gebe es viele Aspekte zu berücksichtigen. Eine Sanierung sei gründlich vorzubereiten und von Fachplanern durchzuplanen, bis es zur Mehrheitsfindung in Eigentümerversammlungen komme. „Mit einem sogenannten Individuellen Sanierungsfahrplan ist man da gut aufgestellt. Außerdem erhöhen sich die Förderquoten und auch die Höhe der förderfähigen Kosten bei Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle deutlich, sobald ein solcher Fahrplan vorliegt“, so Masch. Die sogenannte Heizungsoptimierung ist inzwischen in Häusern mit mehr als drei Wohneinheiten Pflicht; sie birgt die Chance, mit einfachen Maßnahmen Energieverbräuche sofort deutlich zu reduzieren.
Ab 2024 können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70% Förderung für den Heizungstausch im eigengenutzten Wohngebäude beantragt werden. In Wohneigentumsgemeinschaften kann die Hausverwaltung die 30 % Basisförderung erhalten, während der jeweilige Eigentümer zusätzlich neben dem Klimabonus ggf. auch den Einkommensbonus anteilig beantragen kann.

Serielles Sanieren

Wie man im Gebäudesektor Tempo bei der Dämmung machen kann, dazu gab der Bauingenieur und Energieberater Valentin Übelhör einen Einblick. Mit dem sogenannten „seriellen Sanieren“ lassen sich durch die serielle Vorfertigung von Dämm-Elementen in tragender Holzrahmenbauweise in kurzer Zeit große Fassaden sanieren. Konkurrenzfähig ist das Verfahren, das aus den Niederlanden mit dem Begriff „Energiesprong“ langsam in deutsche Planungsbüros vordringt, aufgrund des hohen Planungsaufwands noch nicht. In der KfW-Förderung Effizienzhaus 55 ist deshalb ein zusätzlicher Bonus als Marktanreiz eingeführt worden.

Beratungsangebote

„Gerade Wohneigentumsgemeinschaften mit 6 bis 12 Einheiten sind hier im Landkreis weit verbreitet. Wir wären dankbar, wenn es da mehr praxisreife Modelle für Sanierung und Heizungstausch und gezielte Beratung gäbe”, formulierte eine Teilnehmerin ihren Wunsch.
Eine solche Beratung erhalten Interessierte an allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale in den Landkreisen Starnberg, Fürstenfeldbruck und Landsberg am Lech. Terminvereinbarungen, auch für die sogenannten Vor-Ort-Checks, sind bei der Energieagentur KLIMA³ telefonisch unter 08193 – 31 23 911 möglich.

Die nächsten Infoabende für Mehrparteienhäuser sind am 17. April in Fürstenfeldbruck und am 24. April in Tutzing. Beginn ist jeweils um 19 Uhr. Details sind unter www.klimahochdrei.bayern/veranstaltungen zu finden.