BVS Fortbildung für Kommunen „Der Wind hat sich gedreht“: das neue Recht der Windenergieanlagen

Datum: 2. April 2025
Uhrzeit: 9:00 - 16:30
Ort: Nürnberg, BVS Bildungszentrum
Events | KLIMA3-event

Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden (so wörtlich § 2 EEG). Die Nutzung der Windenergie an für Natur, Landschaft und Bevölkerung verträglichen Standorten soll daher einen elementaren Beitrag zum Umbau der Energieversorgung leisten. Veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen und Erfahrungen aus der Praxis haben zu einem völlig neuen Rechtsrahmen geführt. In unserem Seminar erweitern und vertiefen Sie Ihre Fachkenntnisse im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht, Naturschutz- und Immissionsschutzrecht und erfahren, wie Sie die Ansiedlung von Windenergieanlagen in Ihrer Kommune steuern können – einschließlich der Umsetzung im Kommunalrecht und Vertragsrecht. Sie tauschen praktische Erfahrungen mit weiteren Teilnehmenden aus.
Inhalt
EEG 2021 Erneuerbare-Energien-Gesetz) – BauGB (Baugesetzbuch), ROG (Raumordnungsgesetz), BayLPlG (Bayerisches Landesplanungsgesetz) – BayBO (Bayerische Bauordnung) – BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz), BayNatSchG (Bayerisches Naturschutzgesetz) – BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) – Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG) – Anwendungserlasse der Länder – Kommunalrecht und Vertragsrecht (Umsetzung)

Kosten: 240 €

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