Online-Seminar zum Gebäude-Modernisierungs-Gesetz (GModG) für Kommunen
Der Bundestag hat am 9. Juli das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen, es ist am 29.7.2026 in Kraft getreten. Jetzt können sich Kommunen jetzt schon auf Fristen und Pflichten einstellen, die sich aus dem GModG ergeben.
Mit dem GModG kommen nämlich auf Kommunen als Betreiber öffentlicher Nichtwohngebäude zahlreiche neue Pflichten zu: Energetisch schlechte Nichtwohngebäude müssen bis 2030 und 2033 in zwei Stufen so saniert werden, dass sie festgelegte Grenzwerte einhalten. Zudem müssen alle kommunalen Nichtwohngebäude einen Energieausweis haben und schrittweise mit Solaranlagen ausgestattet werden.
In den kostenlosen Online-Seminaren für Mitarbeitende von Kommunen und kommunalen Einrichtungen ordnen wir die Regelungen ein, benennen offene Punkte und zeigen, wie Kommunen ihr Gebäudeportfolio jetzt systematisch auf die neuen Anforderungen vorbereiten können.
Termin: 1. September 2026| 10-11:30 Uhr. Zur Anmeldung
Veranstalter ist die Landesenergieagentur „Ökozentrum Nordrhein-Westfalen“, die Teilnahme ist kostenfrei.




