Presseinformation: Pop up-Ausstellung mit Vorträgen und Beratung rund um die Wärmepumpe in Landsberg

Die Energieagentur KLIMA³ lädt in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Bayern, dem LENA e. V. und der Fachstelle Klimaschutz am Landratsamt Landsberg zu einer Ausstellung rund um die Wärmepumpe ins Sternrad Haus im Quartier am Papierbach ein. Mit der Pop up-Ausstellung, einem Vortrag und Beratungsangeboten können sich Eigenheimbesitzer vom 19. bis zum 22. Februar über die Voraussetzungen und den effizienten Einsatz der Wärmepumpe informieren. Die Wärmepumpe gilt als Heiztechnologie der Zukunft, da sie auch für die meisten Bestandsgebäude klimafreundlich Wärme liefert.

„Wir freuen uns, dass wir mit der Ausstellung ein unkompliziertes Informationsangebot in Landsberg bieten, bei dem sich Eigenheimbesitzer unabhängig beraten lassen können“, sagt KLIMA³-Geschäftsführer Andreas Weigand. Hausbesitzer brauchen „Orientierung und eine Klärungshilfe, was die nächsten Schritte auf dem Weg zur Wärmepumpe sind“, weiß LENA-Vorstand Martin Törpe, der zusammen mit seinem Teamkollegen Werner Lauer in der Ausstellung präsent ist und Beratung anbietet. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, die Teilnahme ist kostenlos.

Die Öffnungszeiten:
19.2.2025: 17 Uhr Ausstellungseröffnung
19 Uhr Vortrag „Wie kommt die Wärmepumpe in mein Haus? Wie gelingt die effiziente Installation?“
20.2.2025: 14-17 Uhr Ausstellung mit Beratung
21.2.2025: 14-17 Uhr Ausstellung mit Beratung
22.2.2025: 14- 17 Uhr Ausstellung mit Beratung

Presseinformation: Zugesagte Fördermittel für Heizungstausch auch nach Neuwahlen gültig

Möglicher Regierungswechsel ohne Einfluss auf bereits zugesagte Mittel

Jüngste Wahlkampf-Äußerungen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben für Verunsicherung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gesorgt: Was passiert mit bereits zugesagten Fördermitteln für den Heizungstausch, wenn sich die Regierung ändert? Können noch Anträge gestellt werden? „Eigentümer können beruhigt sein“, sagt Sigrid Goldbrunner, Energieexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Ein Regierungswechsel hätte keinen Einfluss auf bereits zugesagte Förderungen. Die dafür benötigten Bundesmittel sind bereits reserviert.“ Gelder können drei Jahre lang abgerufen werden

Wer sicher sein möchte, dass der eigene Heizungstausch gefördert wird, sollte dennoch möglichst bald einen Antrag einreichen. „Nach der Genehmigung haben Antragssteller zwei Jahre Zeit, die bewilligte Förderung abzurufen – oder darauf zu verzichten. Es besteht keinerlei Verpflichtung zum Abrufen der Mittel; man kann auch im Nachgang einfach auf die Förderung verzichten“, so Goldbrunner.
Bei Fragen zum Heizungstausch hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Termine können bei KLIMA³ unter der Telefonnummer 08193 31239-11 oder unter 0800 809 802 400 vereinbart werden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Erläuterungen zur Kategorisierung der Windkarte

Die uns derzeit bekannten Windenergie-Projekte in den Landkreisen Starnberg, Fürstenfeldbruck und Landsberg am Lech haben wir in fünf Kategorien unterteilt. Um die Karte übersichtlich zu halten, wurden auch Projekte, bei denen  Vorbescheidsanträge gestellt bzw. schon beschieden wurden, ebenfalls der Kategorie „Projektentwicklung“ zugeordnet. Erst mit Einreichen des Hauptantrags bei der zuständigen Genehmigungsbehörde werden die Projekte der Kategorie „in Genehmigung“ zugeordnet.

Status  Erläuterung 
Projektentwicklung  Alle notwendigen Schritte vor der Einreichung der Genehmigung, z. B. Artenschutzrechtliche Gutachten, Voranfragen, Bauanfragen für Netzverknüpfungspunkte, Vorbescheide, aber auch Informationsveranstaltungen, öffentliche Berichterstattung o. Ä.
im Genehmigungsverfahren (Hauptantrag)  Genehmigungsverfahren beim zuständigen Landratsamt 
genehmigt  Abgeschlossenes und positiv beschiedenes Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie Bau- und Inbetriebnahmephase 
in Betrieb  Kommerzieller Betrieb der Anlage 
Planung gestoppt  Während einer Voranfrage bzw. eines laufenden Genehmigungsverfahrens wurden die Planungen gestoppt, z. B. durch zu erwartende Restriktionen, die einen wirtschaftlichen Betrieb nicht ermöglicht hätten