Online-Veranstaltung „Energy Sharing – Gemeinsam erneuerbaren Strom nutzen“
Energy Sharing hat eine neue gesetzliche Grundlage. Die Online-Veranstaltung bietet einen fundierten Überblick über die Chancen und Herausforderungen, die sich daraus ergeben.
Ab 1. Juni 2026 regelt § 42c EnWG erstmals die gemeinsame Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien über Gebäudegrenzen hinweg – lokal, direkt und ohne Einspeisung ins öffentliche Netz. Lisa Strippchen von der dena – Deutsche Energie-Agentur erläutert die neuen Regelungen und beantwortet zentrale Fragen:
- Wer darf als Letztverbraucher teilnehmen?
- Wer darf den Anlagenbetrieb übernehmen?
- In welchem Umkreis kann der Strom geteilt werden?
- Was muss im Liefervertrag geregelt sein?
Chancen: Lokale Stromversorgung und Nutzung bestehender Netzinfrastruktur, Teilhabe an der Energiewende, neue Vermarktungsmöglichkeiten für erneuerbaren Strom.
Herausforderungen: Schleppender Smart-Meter-Ausbau, offene Umsetzungsfragen (u. a. zur Abrechnung von Netzentgelten) sowie die Frage der Wirtschaftlichkeit je nach Projekt.
Vorab-Registrierung unter folgendem Registrierungs-Link
Veranstalter sind:
Stadt Fürth, Landkreis Fürth, Landkries Nürnberger Land, Stadt Nürnberg, Stadt Erlangen, Landkreis Erlangen-Höchstadt, Stadt Herzogenaurach, Stadt Schwabach, Energiewende ER(H)langen e.V., ENERGIEregion Nürnberg e.V., KlimaAufbruch Erlangen





