Online-Seminar zum Gebäude-Modernisierungs-Gesetz (GModG) für Kommunen
Der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie hat am 8. Juli dem Entwurf der Bundesregierung zum Gebäudemodernisierungsgesetz mit Änderungen zugestimmt.
Ob das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet wird, ist hingegen weiterhin unklar. Höchst wahrscheinlich wird der Beschluss auf den September vertagt. Dessen ungeachtet können sich Kommunen jetzt schon auf Fristen und Pflichten einstellen, die sich aus dem GModG ergeben.
Mit dem GModG kommen nämlich auf Kommunen als Betreiber öffentlicher Nichtwohngebäude zahlreiche neue Pflichten zu: Energetisch schlechte Nichtwohngebäude müssen bis 2030 und 2033 in zwei Stufen so saniert werden, dass sie festgelegte Grenzwerte einhalten. Zudem müssen alle kommunalen Nichtwohngebäude einen Energieausweis haben und schrittweise mit Solaranlagen ausgestattet werden.
In den kostenlosen Online-Seminaren für Mitarbeitende von Kommunen und kommunalen Einrichtungen ordnen wir die Regelungen ein, benennen offene Punkte und zeigen, wie Kommunen ihr Gebäudeportfolio jetzt systematisch auf die neuen Anforderungen vorbereiten können.
Termine:
17. Juli 2026 | 10-11:30 Uhr
Anmeldung
30. Juli 2026 | 10-11:30 Uhr
Anmeldung
Veranstalter ist die Landesenergieagentur „Ökozentrum Nordrhein-Westfalen“, die Teilnahme ist kostenfrei.





