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Presseinformation: Zugesagte Fördermittel für Heizungstausch auch nach Neuwahlen gültig

in Pressemitteilung

Möglicher Regierungswechsel ohne Einfluss auf bereits zugesagte Mittel

Jüngste Wahlkampf-Äußerungen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben für Verunsicherung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gesorgt: Was passiert mit bereits zugesagten Fördermitteln für den Heizungstausch, wenn sich die Regierung ändert? Können noch Anträge gestellt werden? „Eigentümer können beruhigt sein“, sagt Sigrid Goldbrunner, Energieexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Ein Regierungswechsel hätte keinen Einfluss auf bereits zugesagte Förderungen. Die dafür benötigten Bundesmittel sind bereits reserviert.“ Gelder können drei Jahre lang abgerufen werden

Wer sicher sein möchte, dass der eigene Heizungstausch gefördert wird, sollte dennoch möglichst bald einen Antrag einreichen. „Nach der Genehmigung haben Antragssteller zwei Jahre Zeit, die bewilligte Förderung abzurufen – oder darauf zu verzichten. Es besteht keinerlei Verpflichtung zum Abrufen der Mittel; man kann auch im Nachgang einfach auf die Förderung verzichten“, so Goldbrunner.
Bei Fragen zum Heizungstausch hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Termine können bei KLIMA³ unter der Telefonnummer 08193 31239-11 oder unter 0800 809 802 400 vereinbart werden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

https://klimahochdrei.bayern/wp-content/uploads/2025/02/Geldbeutel-und-Scheine_HP.jpg 1200 800 klima3 Team https://klimahochdrei.bayern/wp-content/uploads/2023/12/klimahochdrei_signet_web_klein1.png klima3 Team2025-02-09 21:16:552025-03-10 13:28:44Presseinformation: Zugesagte Fördermittel für Heizungstausch auch nach Neuwahlen gültig

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